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   VG Sigmaringen, 16.01.2002 - 3 K 388/01   

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https://dejure.org/2002,24715
VG Sigmaringen, 16.01.2002 - 3 K 388/01 (https://dejure.org/2002,24715)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 (https://dejure.org/2002,24715)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 3 K 388/01 (https://dejure.org/2002,24715)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 2193/04

    Freiwillige Ausreise von Ashkali aus dem Kosovo in 2001/2002

    Dies trifft auch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu (vgl. VG Sigmaringen, Urteile vom 17.04.2002 - 5 K 1516/01 -, vom 10.04.2002 - 5 K 850/01 - und vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -).

    Dies wird auch durch die Entstehungsgeschichte der Norm bestätigt (vgl. hierzu ausführlich: VG Sigmaringen, Urteil vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -).

    Andererseits ist auch die hier vertretene Auffassung von der grammatikalischen Auslegung gedeckt, die den letzten Teilsatz von § 2 Abs. 1 AsylbLG ausschließlich auf die Vollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen bezieht (so auch VG Sigmaringen, Urteile vom 17.04.2002 - 5 K 1516/01 -, vom 10.04.2002 - 5 K 850/01 - und vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -).

    Diesem zusätzlichen Tatbestandsmerkmal käme keine wesentliche eigenständige Bedeutung mehr zu (vgl. VG Sigmaringen, Urteile vom 17.04.2002 - 5 K 1516/01 -, vom 10.04.2002 - 5 K 850/01 - und vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -).

    22 Bei dem Tatbestandsmerkmal "wenn die Ausreise nicht erfolgen kann" ist nur zu prüfen, ob eine freiwillige Ausreise aus dem Bundesgebiet in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist (so auch VG Sigmaringen, Urteile vom 17.04.2002 - 5 K 1516/01 -, vom 10.04.2002 - 5 K 850/01 - und vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -, jeweils m.w.N.).

    Ist sie hingegen rechtlich möglich und zumutbar, so besteht für integrative Maßnahmen keine Veranlassung (vgl. VG Sigmaringen, Urteile vom 17.04.2002 - 5 K 1516/01 -, vom 10.04.2002 - 5 K 850/01 - und vom 16.01.2002 - 3 K 388/01 -).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 32.02

    Abschiebungshindernis, Passlosigkeit als tatsächliches -

    Diese Entstehungsgeschichte bestätigt, dass die in § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten Gründe den Bestimmungen des Ausländergesetzes über die Erteilung einer Duldung entlehnt und daher nach dem Willen des Gesetzgebers auch durch die für die Bewilligung von Leistungen zuständige Behörde wie im Ausländergesetz auszulegen und anzuwenden sind (so etwa auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 1 M 71/00 -, GK AsylbLG VII - zu § 2 Abs. 1 ; FEVS 52, 367, ; VG Sigmaringen, Urteil vom 16. Januar 2002 - 3 K 388/01 -, GK AsylbLG VII - zu § 2 Abs. 1 ; Deibel, ZAR 1998, 28, ; ders. DVBl 2001, 866, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 7 S 1128/02

    Bewilligung von Leistungen nach § 2 AsylbLG

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. Januar 2002 - 3 K 388/01 - geändert.
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02

    Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre

    Diese Entstehungsgeschichte bestätigt, dass die in § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten Gründe den Bestimmungen des Ausländergesetzes über die Erteilung einer Duldung entlehnt und daher nach dem Willen des Gesetzgebers auch durch die für die Bewilligung von Leistungen zuständige Behörde wie im Ausländergesetz auszulegen und anzuwenden sind (so etwa auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Januar 2001 1 M 71/00 , GK AsylbLG VII - zu § 2 Abs. 1 ; FEVS 52, 367, ; VG Sigmaringen, Urteil vom 16. Januar 2002 3 K 388/01 , GK AsylbLG VII - zu § 2 Abs. 1 ; Deibel, ZAR 1998, 28, ; ders. DVBl 2001, 866, ).
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