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   FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92 E, V   

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FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92 E, V (https://dejure.org/2000,15185)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2000 - 3 K 4432/92 E, V (https://dejure.org/2000,15185)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2000 - 3 K 4432/92 E, V (https://dejure.org/2000,15185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisvorsorgepflicht; Ausland; Treuhandverhältnis; Domizilgesellschaft - Beweisvorsorge bei Auslandssachverhalten.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beweisvorsorge bei Auslandssachverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.11.1998 - I R 108/97

    Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Domizilgesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein (z. B. Beschlüsse IV B 76/86 und I B 36/86; Urteil X R 73/91; Urteil vom 19.01.1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; Urteil vom 10.11.1998 I R 108/97, Bundessteuerblatt II 1999, 121 ) geht es um positive Umstände im Rahmen von Geschäftsbeziehungen im Sinne von § 160 AO und § 16 AStG (Darlehen, Verbindlichkeiten, Betriebsausgaben, auch ein behauptetes Treuhandverhältnis), nicht aber - wie im Streitfall - um den Ausschluss eines Treuhandverhältnisses.

    Im Streitfall dagegen haben die schweizerischen AG's nur Beteiligungen an der nl.D-BV und an der schw.G-AG gehalten und die Geschäfte der schw.G-AG geführt, wozu es keines ausgeprägten Geschäftsbetriebes wie z. B. für die Planung und die Errichtung von Einkaufszentren in Deutschland (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I R 108/97) bedarf.

  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Es wäre Sache der Klägerseite gewesen, darzulegen, weshalb diese Unternehmen trotz der Anzeichen keine Domizilgesellschaften seien (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Urteil vom 05.03.1981 IV R 94/78, Bundessteuerblatt II 1981, 658 ; Beschluss vom 25.08.1986 IV B 76/86, Bundessteuerblatt II 1987, 481 ; Beschluss vom 09.07.1986 I B 36/86, Bundessteuerblatt II 1987, 487 ).

    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Domizilgesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein (z. B. Beschlüsse IV B 76/86 und I B 36/86; Urteil X R 73/91; Urteil vom 19.01.1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; Urteil vom 10.11.1998 I R 108/97, Bundessteuerblatt II 1999, 121 ) geht es um positive Umstände im Rahmen von Geschäftsbeziehungen im Sinne von § 160 AO und § 16 AStG (Darlehen, Verbindlichkeiten, Betriebsausgaben, auch ein behauptetes Treuhandverhältnis), nicht aber - wie im Streitfall - um den Ausschluss eines Treuhandverhältnisses.

  • BFH, 09.07.1986 - I B 36/86

    Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; Feststellungslast bei in der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Es wäre Sache der Klägerseite gewesen, darzulegen, weshalb diese Unternehmen trotz der Anzeichen keine Domizilgesellschaften seien (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Urteil vom 05.03.1981 IV R 94/78, Bundessteuerblatt II 1981, 658 ; Beschluss vom 25.08.1986 IV B 76/86, Bundessteuerblatt II 1987, 481 ; Beschluss vom 09.07.1986 I B 36/86, Bundessteuerblatt II 1987, 487 ).

    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Domizilgesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein (z. B. Beschlüsse IV B 76/86 und I B 36/86; Urteil X R 73/91; Urteil vom 19.01.1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; Urteil vom 10.11.1998 I R 108/97, Bundessteuerblatt II 1999, 121 ) geht es um positive Umstände im Rahmen von Geschäftsbeziehungen im Sinne von § 160 AO und § 16 AStG (Darlehen, Verbindlichkeiten, Betriebsausgaben, auch ein behauptetes Treuhandverhältnis), nicht aber - wie im Streitfall - um den Ausschluss eines Treuhandverhältnisses.

  • BFH, 01.06.1994 - X R 73/91

    Behauptete Darlehensgewährung durch eine liechtensteinische Gesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 160 AO und des § 16 AStG - was im Streitfall nicht gegeben ist - braucht ein Steuerpflichtiger nicht auszuschließen, dass die nach diesen Vorschriften benannte Person Treuhänder für Dritte ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.06.1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).

    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Domizilgesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein (z. B. Beschlüsse IV B 76/86 und I B 36/86; Urteil X R 73/91; Urteil vom 19.01.1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; Urteil vom 10.11.1998 I R 108/97, Bundessteuerblatt II 1999, 121 ) geht es um positive Umstände im Rahmen von Geschäftsbeziehungen im Sinne von § 160 AO und § 16 AStG (Darlehen, Verbindlichkeiten, Betriebsausgaben, auch ein behauptetes Treuhandverhältnis), nicht aber - wie im Streitfall - um den Ausschluss eines Treuhandverhältnisses.

  • BFH, 29.01.1992 - X R 145/90

    Einkünftekorrektur nach Schätzungsgrundsätzen auf Grund einer zu Unrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Die Möglichkeit, jederzeit auf die 250.000 DM zurückgreifen zu können, wäre auch bei der Anlage z. B. auf einem Festgeldkonto nicht wesentlich geringer gewesen (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit der Schätzung in solchen Fällen: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.01.1992 X R 145/90, BFH/NV 1992, 439).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Eine Außerachtlassung der Regeln der objektiven Beweislast unter Verweis darauf, dass der Kläger seinen Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (wovon - wie ausgeführt - das Gericht nicht ausgeht), kommt im Streitfall schon deshalb nicht in Betracht, weil der Grad der Pflichtverletzung - wenn überhaupt - nur geringfügig ist (vgl. dazu: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.02.1989 X R 16/86, Bundessteuerblatt II 1989, 462 ) und weil darüber hinaus nach Ansicht des Gerichts in einem Fall der vorliegenden Art, in dem es im Zusammenhang mit der Zulassung von Beteiligungen um den Nachweis von Umständen geht, aus denen sich das Nichtbestehen eines Treuhandverhältnisses ergibt, d. h., in dem es eigentlich um den Nachweis eines negativen Umstands geht, die Außerachtlassung der Regeln der objektiven Beweislast nicht sachgerecht wäre.
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Wie sich aus der besonderen Vorschrift für den Nachweis von Treuhandverhältnissen, nämlich aus § 159 AO ergibt, sind an den Nachweis des Ausnahmesachverhalts "Treuhandverhältnis" strenge Anforderungen zu stellen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.07.1997 VIII R 56/93, Bundessteuerblatt II 1998, 152 - 156 ff. -).
  • BFH, 17.03.1997 - I B 123/95

    Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Dann nämlich hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ) zu entscheiden, ob es nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens von dem Vorliegen eines Treuhandverhältnisses überzeugt ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.11.1987 III R 241/83, Bundessteuerblatt II 1988, 438 ; Tipke-Kruse, AO , 16. Auflage, § 90 Tz. 16), wobei von dem Sachverhalt auszugehen ist, für den "eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (Beschluss des Bundesfinanzhof vom 17.03.1997 I B 123/95, BFH/NV 1997, 730).
  • BFH, 19.01.1994 - I R 40/92

    Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Domizilgesellschaften in der Schweiz oder in Liechtenstein (z. B. Beschlüsse IV B 76/86 und I B 36/86; Urteil X R 73/91; Urteil vom 19.01.1994 I R 40/92, BFH/NV 1995, 181; Urteil vom 10.11.1998 I R 108/97, Bundessteuerblatt II 1999, 121 ) geht es um positive Umstände im Rahmen von Geschäftsbeziehungen im Sinne von § 160 AO und § 16 AStG (Darlehen, Verbindlichkeiten, Betriebsausgaben, auch ein behauptetes Treuhandverhältnis), nicht aber - wie im Streitfall - um den Ausschluss eines Treuhandverhältnisses.
  • BFH, 05.03.1981 - IV R 94/78

    Goldtermingeschäft - Personenhandelsgesellschaft - Rückstellung - Verlust aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2000 - 3 K 4432/92
    Es wäre Sache der Klägerseite gewesen, darzulegen, weshalb diese Unternehmen trotz der Anzeichen keine Domizilgesellschaften seien (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Urteil vom 05.03.1981 IV R 94/78, Bundessteuerblatt II 1981, 658 ; Beschluss vom 25.08.1986 IV B 76/86, Bundessteuerblatt II 1987, 481 ; Beschluss vom 09.07.1986 I B 36/86, Bundessteuerblatt II 1987, 487 ).
  • BFH, 06.11.1987 - III R 241/83

    Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages ist bei fehlender

  • BFH, 02.10.1989 - X B 20/89

    Festsetzung von Einkommensteuer - Bestehen eines Treuhandverhältnisses zu einer

  • FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14

    Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als

    Eine entsprechende Mitwirkungspflicht lässt sich nach der Rechtsprechung nicht einmal im Anwendungsbereich des § 90 Abs. 2 S. 1 AO aus den erhöhten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten ableiten (sog. Negativnachweis; BFH Urteil vom 1.6.1994 X R 73, 91, BFH/NV 1995, 2; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.4.2016 14 K 14207/15 Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsübersicht - DStRE - 2017, 1138; FG Düsseldorf Urteil vom 21.3.2000, 3 K 4432/92 E, V, zitiert nach juris).
  • FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 5466/00

    Zurechnung; Treuhandverhältnis; ausländische Kapitalgesellschaft;

    Weiter begründet die Einschaltung einer Domizilgesellschaft allein nicht den Nachweis eines Treuhandverhältnisses (Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 21. März 2000 3 K 4432/92 E, V in JURIS unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 02.10.1989 X B 20/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1990, 616).
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