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   FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96 Erb   

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https://dejure.org/1997,7416
FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96 Erb (https://dejure.org/1997,7416)
FG Münster, Entscheidung vom 24.07.1997 - 3 K 4674/96 Erb (https://dejure.org/1997,7416)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 3 K 4674/96 Erb (https://dejure.org/1997,7416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt und maßgebliche Höhe von möglicherweise der Schenkungssteuer unterliegenden Zuwendungen von unwiderruflichen Bezugsrechten aus Lebensversicherungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugsrechte aus Lebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.1952 - III 112/51 S

    Besteuerung einer Versicherungssumme aus einer Todesfallversicherung -

    Auszug aus FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96
    Das beklagte FA verweise zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.07.1952 - II 112/51 -, BStBl III 1952, 240.

    Der Senat schließt sich damit den Entscheidungen des BFH an, dass die dem unwiderruflich Begünstigen zugedachte freigebige Zuwendung nicht schon im Zeitpunkt der unwiderruflichen Begünstigung, sondern erst im Zeitpunkt des Versicherungsfalls bzw. der Fälligkeit der Versicherung vollzogen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1952 - III 112/51 S -, BStBl III 1952, 240 und vom 12. Juni 1952 - III 19/52 S -, BStBl III 1953, 247; ebenso Meincke, Rdn. 44; Troll § 7 ErbStG Rdn. 14).

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96
    Der Bedachte muss das erhalten haben, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.1985 - II R 19/84 -, BStBl II 1985, 382, 383 m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S

    Steuerrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung der Begünstigung eines Dritten

    Auszug aus FG Münster, 24.07.1997 - 3 K 4674/96
    Der Senat schließt sich damit den Entscheidungen des BFH an, dass die dem unwiderruflich Begünstigen zugedachte freigebige Zuwendung nicht schon im Zeitpunkt der unwiderruflichen Begünstigung, sondern erst im Zeitpunkt des Versicherungsfalls bzw. der Fälligkeit der Versicherung vollzogen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juli 1952 - III 112/51 S -, BStBl III 1952, 240 und vom 12. Juni 1952 - III 19/52 S -, BStBl III 1953, 247; ebenso Meincke, Rdn. 44; Troll § 7 ErbStG Rdn. 14).
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Münster vom 24. Juli 1997 3 K 4674/96 Erb und die Einspruchsentscheidung vom 3. September 1996 aufzuheben sowie die Schenkungsteuer unter Abänderung des Bescheides vom 4. Dezember 1995 auf der Basis eines übertragenen Vermögenswertes von 118 688, 90 DM neu festzusetzen.
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