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FG München, 09.07.2003 - 3 K 4999/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifierung von Putenbrüsten; Beurteilung der Beschaffenheit eingeführter Waren anhand der vonn der Zollbehörde untersuchten Probe; Würzung, die auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt ist; Alle Flächen eines Fleischstücks als Teil der Oberfläche eines Erzeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifierung von Putenfleisch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Tarifierung von Putenfleisch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 18.09.1990 - C-228/89
Farfalla Flemming / Hauptzollamt München-West
Auszug aus FG München, 09.07.2003 - 3 K 4999/00
Anm. 6a zu Kap. 2 KN mit dem Kriterium der deutlichen Wahrnehmbarkeit auch hinsichtlich der Alternative des Geschmacks auf objektiv feststellbare Merkmale ab, die sich anläßlich der Einfuhrabfertigung von den damit betrauten Zollbediensteten leicht und eindeutig festgestellt werden können (vgl. EuGH -Urteil vom 18. September 1990, Rs. C-228/89). - BFH, 05.04.1990 - VII R 133/87
Auszug aus FG München, 09.07.2003 - 3 K 4999/00
Das Merkmal der deutlichen Würzung ist nämlich dann nicht erfüllt, wenn es bei einer Geschmacksprüfung nicht möglich ist, ein übereinstimmendes und sicheres Urteil über eine Würzung zu gewinnen oder wenn sich die Würzung nicht auf Anhieb, sondern erst nach längerem intensiven Verkosten feststellen läßt (vgl. BFH-Urteil VII R 133/87, Schwarz-Wockenfoth, E 4545); denn bereits Zweifel daran, ob die Ware gewürzt ist, führen zum Ausschluss des Kapitels 16 des GemZT (vgl. BFH-Urteile VII K 13/87, Schwarz-Wockenfoth E 4458a; VII K 13 bis 16/86, Schwarz-Wockenfoth, E 4467). - BFH, 13.10.1987 - VII K 13/87
Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für zu tarifierende Waren
Auszug aus FG München, 09.07.2003 - 3 K 4999/00
Das Merkmal der deutlichen Würzung ist nämlich dann nicht erfüllt, wenn es bei einer Geschmacksprüfung nicht möglich ist, ein übereinstimmendes und sicheres Urteil über eine Würzung zu gewinnen oder wenn sich die Würzung nicht auf Anhieb, sondern erst nach längerem intensiven Verkosten feststellen läßt (vgl. BFH-Urteil VII R 133/87, Schwarz-Wockenfoth, E 4545); denn bereits Zweifel daran, ob die Ware gewürzt ist, führen zum Ausschluss des Kapitels 16 des GemZT (vgl. BFH-Urteile VII K 13/87, Schwarz-Wockenfoth E 4458a; VII K 13 bis 16/86, Schwarz-Wockenfoth, E 4467).
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 1 K 1711/05
Widerlegung der Angaben in der Zollanmeldung - Unverwertbares …
Legt man die auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts München (Urteil vom 9. Juli 2003 3 K 4999/00, ZfZ 2004, 174, zustimmend Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, 3. Aufl., Art. 70 Rn. 8) gestützte Ansicht des Beklagten zu Grunde, wonach es regelmäßig auf die Beschaffenheit der Rückstellprobe nicht ankommt, wären die genannten Beweismittel schon unergiebig, weil es allein auf die - hier ungeklärte - Frage der Beschaffenheit der Hauptprobe ankäme.