Rechtsprechung
   VG Berlin, 09.05.2016 - 3 K 503.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10489
VG Berlin, 09.05.2016 - 3 K 503.15 (https://dejure.org/2016,10489)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2016 - 3 K 503.15 (https://dejure.org/2016,10489)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 3 K 503.15 (https://dejure.org/2016,10489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf veganes Schulessen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus, Veganismus"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veganes Schulessen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Besteht in Ganztagsschulen Anspruch auf veganes Essen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mittagessen in Ganztagsschule: Kein Anspruch auf vegane Ernährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf veganes Schulessen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Veganes Schulessen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein veganes Mittagessen an Berliner Ganztagsschule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Klage auf veganes Schulessen - Deutsche Gesellschaft für Ernährung hält vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche für nicht empfehlenswert

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 28.08.2015 - 3 L 301.15

    Fortführung von Kursen

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2016 - 3 K 503.15
    Bei solchen schulorganisatorischen Maßnahmen steht dem Beklagten ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der sich nicht auf pädagogische und rein schulorganisatorische Erwägungen beschränkt, sondern auch Fragen der Personalwirtschaft und fiskalische Gesichtspunkte umfasst, und der nur darauf überprüft werden kann, ob das schulorganisatorische Ermessen bei der Entscheidung fehlerhaft ausgeübt wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. August 2015 - VG 3 L 301.15 - Rn. 12, abrufbar bei juris, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht