Rechtsprechung
VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - 8 A 10809/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
Dazu gehöre auch die Sicherstellung einer Übertragungstechnik, die den Empfang der Sendungen für alle gewährleiste, also die terrestrische Übertragung (BVerf-GE 74, 297, BVerfGE 83, 238).Ebenso unter-fällt ihr die Gewährleistung der sogenannten "Grundversorgung", die dem öffent-lich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme na-hezu die gesamte Bevölkerung erreichen (…siehe BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.; BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff. [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 147/86] ).
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
Die Klägerin plante und errichtete außerdem in der Gemarkung W. noch zwei weitere Windenergieanlagen (s. dazu 3 K 587/03.NW).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze, die Gerichtsakte 3 K 587/03.NW sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten ver-wiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1998 - 10a B 550/98
Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
Da auch die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit in der Regel keinen Anspruch auf eine unveränderte Umgebung gibt, ist es Aufgabe des Rundfunkveranstalters für entsprechende Maßnahmen zu sorgen und die hierfür notwendigen finanziellen Aufwendungen zu tragen (s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. April 1998 - 10a B 550/98.NE ). - BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
Ebenso unter-fällt ihr die Gewährleistung der sogenannten "Grundversorgung", die dem öffent-lich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme na-hezu die gesamte Bevölkerung erreichen (siehe BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.;… BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff. [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 147/86] ). - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
Ebenso unter-fällt ihr die Gewährleistung der sogenannten "Grundversorgung", die dem öffent-lich-rechtlichen Rundfunk zufällt, weil gerade seine terrestrischen Programme na-hezu die gesamte Bevölkerung erreichen (…siehe BVerfGE 73, S. 118, 157 ff.;… BVerfGE 83, S. 238, 295 ff.; BVerfGE 74, 297, 325 ff. [BVerfG 24.03.1987 - 1 BvR 147/86] ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - 8 A 10809/04
Störung des Rundfunkempfangs durch Windenergieanlage ist hinzunehmen
Bei der Mittelung können daher die beiden anderen, immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen, die Gegenstand des Parallelverfahrens 3 K 524/03.NW waren, nicht berücksichtigt werden. - VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
war der Fa. ......... GmbH bereits mit Änderungsbaugenehmigung vom 26. November 2001 genehmigt worden (s. 3 K 524/03.NW).3 K 524/03.NW sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten verwiesen.