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   VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ   

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https://dejure.org/2009,24198
VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ (https://dejure.org/2009,24198)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ (https://dejure.org/2009,24198)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. August 2009 - 3 K 552/08.MZ (https://dejure.org/2009,24198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung von Einsatz- und Kommandofahrzeugen der öffentlich-rechtlichen Feuerwehren sowie der anerkannten Werksfeuerwehren zum Führen eines Blaulichts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, DAR 2002, 281, 282 [m.w.N.]).
  • VG Freiburg, 27.11.2003 - 4 K 725/03

    Blaulicht und Martinshorn bei einem Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr

    Auszug aus VG Mainz, 19.08.2009 - 3 K 552/08
    Demzufolge ist der Kreis derjenigen Fahrzeuge, die im Bereich der Feuerwehr berechtigt sind, ein Blaulicht zu führen, auf diejenigen zu begrenzen, die gesetzliche Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) vom 02. November 1981 (GVBl. S. 247) erfüllen (vgl. auch VG Freiburg, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 K 725/03 -, juris).
  • OVG Hamburg, 02.11.2010 - 3 Bf 82/09

    Kein Notarzteinsatzfahrzeug vom Autovermieter; Betriebsuntersagung ist

    § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVZO kennzeichnet aus diesem Grund nicht erst die Benutzung als rechtswidrig, sondern im Sinne einer vorverlagerten Gefahrenabwehr bereits die unzulässige Ausstattung selbst (VG Freiburg, Beschl. v. 27.11.2003, a.a.O.; vgl. auch VG Mainz, Urt. v. 19.8.2009, 3 K 552/08.MZ, juris).
  • VG Hannover, 15.02.2017 - 5 A 3723/16

    Ausnahmegenehmigung; Blaulicht; Unfallforschung

    Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist § 5 Abs. 1 FZV, weil die Einsatzfahrzeuge der Klägerin nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 02.11.2010 - 3 Bf 82/09 - juris; VG Mainz, Urteil vom 19.08.2009 - 3 K 552/08.MZ - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 8 B 1844/09

    Öffentliche Feuerwehren und staatlich angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren

    VG Mainz, Urteil vom 19. August 2009 - 3 K 552/08.MZ, juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 27. November 2003 - 4 K 725/03 -, juris, Rn. 6.
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