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   FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 95/99   

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https://dejure.org/2001,11000
FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 95/99 (https://dejure.org/2001,11000)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2001 - 3 K 95/99 (https://dejure.org/2001,11000)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2001 - 3 K 95/99 (https://dejure.org/2001,11000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte Steuerpflicht durch Nutzungsüberlassung von Kundenadressen mit Hinweisen auf das Konsumverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine beschrankte Steuerpflicht durch Nutzungsüberlassung von Kundenadressen mit Hinweisen auf das Konsumverhalten; Haftung für Körperschaftsteuer 1993 - 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine beschrankte Steuerpflicht durch Nutzungsüberlassung von Kundenadressen mit Hinweisen auf das Konsumverhalten - Haftung für Körperschaftsteuer 1993 - 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1988 - II R 209/82

    Know-how ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Es wird nur angesetzt, wenn es in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 95/99
    Die gesetzliche Regelung von § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfasst nach allgemeiner Auffassung die Überlassung von sog. Know-how (vgl. M. Klein in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG , § 49 EStG Rdnr. 1110), was als Spezialwissen verstanden wird, das aufgrund von Erfahrungen gewonnen wird, von einfachem Erfahrungswissen bis zur (nicht geschützten) Erfindung reichen kann, das einem Dritten, dem es vermittelt wird, Zeit und Kosten spart (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. November 1988 II R 209/82, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 155, 132, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1989, 82 m. w. N.) und das dem Abnehmer die Möglichkeit eröffnet, das ihm vermittelte (meist ergänzende) Erfahrungswissen selbst anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1970 I R 44/67, BFHE 101, 70 , BStBl. II 1971, 235).
  • BFH, 16.12.1970 - I R 44/67

    Know-how - Vermittlung von Kenntnissen - Eigene Nutzanwendung - Knowhow-Nehmer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 95/99
    Die gesetzliche Regelung von § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfasst nach allgemeiner Auffassung die Überlassung von sog. Know-how (vgl. M. Klein in Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG , § 49 EStG Rdnr. 1110), was als Spezialwissen verstanden wird, das aufgrund von Erfahrungen gewonnen wird, von einfachem Erfahrungswissen bis zur (nicht geschützten) Erfindung reichen kann, das einem Dritten, dem es vermittelt wird, Zeit und Kosten spart (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23. November 1988 II R 209/82, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 155, 132, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1989, 82 m. w. N.) und das dem Abnehmer die Möglichkeit eröffnet, das ihm vermittelte (meist ergänzende) Erfahrungswissen selbst anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1970 I R 44/67, BFHE 101, 70 , BStBl. II 1971, 235).
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03

    Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren

    Während des unter dem Az. 3 K 95/99 geführten Klageverfahrens schränkte das FA die Haftungsinanspruchnahme und das Leistungsgebot durch Bescheid vom 15. August 2000 nach einer Teilrücknahme des angefochtenen Haftungsbescheids auf einen Gesamtbetrag von nunmehr 1.503.402 DM ein.

    Der Senat gab der Klage durch -- das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 28 veröffentlichte -- Urteil vom 20. September 2001 3 K 95/99 statt und hob den Haftungsbescheid und das Leistungsgebot auf; mit den Kosten des Verfahrens belastete es in der vorläufig vollstreckbaren Kostenentscheidung das FA.

    b) Von diesen Erwägungen ausgehend war die von der Klägerin im Interesse der Rechtsverteidigung aufgewendete Avalprovision antragsgemäß als Teil der ihr vom FA im Verfahren 3 K 95/99 zu erstattenden Aufwendungen gemäß § 149 Abs. 1 FGO festzusetzen.

    c) An der Festsetzung der Avalprovision war der Senat auch nicht deshalb gehindert, weil er zu dem zwischen den Beteiligten dieses Erinnerungsverfahrens anhängig gewesenen Verfahren 3 K 95/99 bereits durch Beschluss vom 25. August 2006 rechtskräftig über einen Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin entschieden hat.

  • FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/02

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung von Haftungsbescheid und Leistungsgebot

    Der Senat gab der Klage durch Urteil vom 20. September 2001 3 K 95/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 28) statt und hob sowohl den Haftungsbescheid als auch das Leistungsgebot auf.

    Zum Erinnerungsverfahren beigezogen wurden die Akten des Klageverfahrens zwischen den Beteiligten 3 K 95/99 und die dort vorgelegten Haftungs- und Rechtsbehelfsakten.

    Im vorliegenden Klageverfahren 3 K 95/99 hatte die Klägerin sowohl den Haftungsbescheid als auch das Leistungsgebot angefochten.

  • BFH, 13.11.2002 - I R 90/01

    Inländische Einkünfte: Überlassung von Kundenadressen

    Das Finanzgericht (FG) gab ihr mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 28 abgedruckten Urteil statt und hob sowohl den Haftungsbescheid als auch das damit verbundene Leistungsgebot antragsgemäß auf.
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