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   OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01   

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OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01 (https://dejure.org/2003,5079)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.12.2003 - 3 KO 275/01 (https://dejure.org/2003,5079)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 (https://dejure.org/2003,5079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 16a; AsylVfG § 26a; AuslG § 51 Abs 1; EuRHÜbk Art 22
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch; Abschiebungsschutz; Ausschlussgrund; Kurde; Fluchtalternative; Rückkehrergefährdung; Exilaktivitäten; PKK; Kurdisch-Deutscher-Freundschaftsverein Erfurt e.V.; Auslandsüberwachung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrechtliches Verfolgungsrisiko bei Rückkehr in die Türkei wegen einer Bestrafung nach dem Vereinsgesetz in Deutschland ; Asylrechtlicher "Nachfluchtgrund"; Verfolgungsgefährdung wegen Vereinstätigkeit im Kurdisch-Deutschen Freundschaftsverein Erfurt e. V. ; Auslegung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; AsylVfG § 26 a; AuslG § 51 Abs. 1; EuRHÜbk Art. 22
    Türkei, Kurden, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, PKK, Verstoß gegen ein Vereinsgesetz, Vereinsverbot, Strafverfahren, Strafnachrichtenaustausch, Überwachung im Aufnahmeland, Kurdisch-Deutscher Freundschaftsverein, Funktionäre, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16a; ; AsylVfG § 26a; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; EuRHÜbk Art. 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51, 64; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315, 344).

    Ob eine solche an asylerhebliche Merkmale anknüpfende zielgerichtete politische Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach den objektiven Umständen zu beurteilen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - BVerfGE 80, 315 = DVBl. 1990, 102 = InfAuslR 1990, 21 = NVwZ 1990, 151).

    Insoweit ist bei der Prüfung des politischen Charakters der Verfolgung auch deren besondere Intensität, wie sie sich hier schon aus zu befürchtenden Übergriffen in Form von Misshandlungen und Folter ergibt, zu berücksichtigen; in solchen Fällen spricht eine Vermutung dafür, dass die Maßnahmen den Betroffenen zumindest auch wegen seiner asylerheblichen Merkmale treffen und deshalb politische Verfolgung darstellen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - a. a. O.; ferner BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334 = NVwZ 2000, 1426 = DVBl. 2001, 207 = InfAuslR 2001, 48, m. w. N.).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., S. 343 f. m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524).

    Eingriffe in die Rechtsgüter Leib, Leben und physische Freiheit haben generell die für eine politische Verfolgung erforderliche Intensität, sofern sie im Einzelfall - wie hier nicht zu erwarten - nicht ganz unerheblich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - EZAR 201 Nr. 16; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - EZAR 200 Nr. 27; Urteil vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - EZAR 230 Nr. 2; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - NJW 1980, 2641; vgl. auch Kammerbeschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 - NVwZ-Beilage 1999, 81 = InfAuslR 1999, 273).

    Eine solche läge nur vor, wenn der Kläger in den in Betracht kommenden Gebieten vor erneuten politischen Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher wäre und ihm ferner keine sonstigen - nach ihrer Intensität und Schwere vergleichbaren - Nachteile und Gefahren drohten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - jeweils a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 10.01.2003 - 3 KO 200/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Auch die weitere Auskunft des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vom 4. Dezember 2002 an den Senat zum Verfahren 3 KO 200/99 war Gegenstand der mündlichen Verhandlung; auf ihren Inhalt wird ebenfalls verwiesen.

    In Fällen fehlender aktueller landesweiter Fahndung wegen bekannt gewordener oder jedenfalls vermuteter politischer Aktivitäten ist es grundsätzlich nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Rückkehrer - über eine Routineüberprüfung hinaus - noch längere Zeit festgehalten oder gar anderen Sicherheitsbehörden - zum Zwecke einer eingehenderen Untersuchung - übergeben wird, in deren Rahmen er intensive Verhöre und damit verbundene erhebliche Drangsalien wie Freiheitsentzug, Folter oder Misshandlungen zu befürchten hätte (vgl. zur näheren Ausgestaltung des türkischen Grenzregimes Senatsurteil vom 10. Januar 2003 - 3 KO 200/99 - m. w. N.).

    Nach den vorliegenden Erkenntnissen zur Durchführung von Vernehmungen bei bestehendem Verdacht der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung der PKK oder ihr nahe stehender Organisationen ist der Einsatz solcher Druckmittel in der Türkei üblich (vgl. nur Senatsurteil vom 10. Januar 2003 - 3 KO 200/99 -, UA S. 53, m. w. N.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Insoweit ist bei der Prüfung des politischen Charakters der Verfolgung auch deren besondere Intensität, wie sie sich hier schon aus zu befürchtenden Übergriffen in Form von Misshandlungen und Folter ergibt, zu berücksichtigen; in solchen Fällen spricht eine Vermutung dafür, dass die Maßnahmen den Betroffenen zumindest auch wegen seiner asylerheblichen Merkmale treffen und deshalb politische Verfolgung darstellen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. - a. a. O.; ferner BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334 = NVwZ 2000, 1426 = DVBl. 2001, 207 = InfAuslR 2001, 48, m. w. N.).

    Umstände, aufgrund deren die drohenden Drangsalien ausnahmsweise nicht als politische Verfolgung anzusehen sind, sind weder von den Verfahrensbeteiligten vorgetragen noch sonst für den Senat ersichtlich (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 28.99 - a. a. O., m. w. N.).

  • VG Oldenburg, 14.05.2001 - 5 A 3935/99
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Der türkische Staat fühlt sich durch die Aktivitäten der kurdischen nationalen Opposition, insbesondere derjenigen der PKK und ihr nahestehender Vereine und Organisationen in Europa, beunruhigt und sammelt deshalb über diese Organisationen und deren Aktivitäten Informationen, um sie unter seine Kontrolle zu bringen, ihren Einfluss zu verringern, ihren Aktivitäten Einhalt zu gebieten oder sie zumindest zu minimieren (vgl. Kaya vom 5. Mai 2001 an VG Schleswig zu 2 A 25/97 und vom 21. August 2000 an VG Oldenburg zu 5 A 3935/99).

    Zu diesem Zweck hat der türkische Nachrichtendienst MIT insbesondere auch in Deutschland besondere neue Organisationsstrukturen geschaffen (vgl. Kaya vom 21. August 2000 an VG Oldenburg zu 5 A 3935/99), die über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten seiner professionellen Agenten und der Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hinausgehen (vgl. Kaya vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

  • VG Weimar, 04.08.1999 - 3 K 1467/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Zu diesem Zweck hat der türkische Nachrichtendienst MIT insbesondere auch in Deutschland besondere neue Organisationsstrukturen geschaffen (vgl. Kaya vom 21. August 2000 an VG Oldenburg zu 5 A 3935/99), die über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten seiner professionellen Agenten und der Mitarbeiter in den Auslandsvertretungen hinausgehen (vgl. Kaya vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

    Im Rahmen der Bekämpfung der PKK und anderer von ihr abhängiger Gruppierungen bedient sich der Nachrichtendienst türkischer Vereine und Moscheen, weiter der Inhaber von Reiseagenturen, Lehrer, Arbeiter, Studenten, Dolmetscher oder auch in die Organisationen eingeschleuster Spitzel (vgl. Kaya vom 29. September 2000 an VG Sigmaringen zu A 8 K 12435/98 und vom 28. Februar 2000 an VG Frankfurt/Oder zu 3 K 1467/97.A).

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., S. 343 f. m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524).

    Eine solche läge nur vor, wenn der Kläger in den in Betracht kommenden Gebieten vor erneuten politischen Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher wäre und ihm ferner keine sonstigen - nach ihrer Intensität und Schwere vergleichbaren - Nachteile und Gefahren drohten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - jeweils a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2000 - 10 A 11821/98

    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Bei einer Ausschreibung zur Fahndung im Fahndungscomputer wird auch das örtlich zuständige Personenstandsamt informiert (vgl. BMJ vom 22. Mai 1998 an VG Freiburg zu A 8 K 12201/95 und vom 2. März 1998 an VG Wiesbaden zu 6 E 31984/94.A(2); AA vom 15. Mai 1998 an VG Freiburg zu A 8 K 12201/95 und vom 3. April 1998 an VG Wiesbaden zu 6 E 6421/90(2); Senatsverwaltung für Justiz vom 13. Mai 1998 an VG Berlin zu VG 36 X 98.96; Generalbundesanwalt vom 23. März 1998 an VG Wiesbaden zu 6 E 6421/90 und vom 27. Juni 1997 an VG Gießen zu 10 E 11337/93.A(4); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2000 - 10 A 11821/98.OVG - m. w. N.).

    Solche über eine persönliche Befragung und gegebenenfalls die Vornahme eines Abgleichs mit dem Fahndungsregister hinausgehenden grenzpolizeilichen Untersuchungsmaßnahmen sind zwar im Rahmen des türkischen Grenzregimes schon allein deshalb denkbar, wenn nach den Feststellungen der Grenzpolizei der Betreffende abgeschoben worden ist, keine gültigen Reisedokumente besitzt oder er sich - ausweislich der Eintragungen im Reisepass - ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgehalten bzw. ein Asylverfahren durchlaufen hat (vgl. AA, Lageberichte vom 24. Juli 2001 und 20. März 2002; Auskunft vom 28. Januar 2002 an OVG Hamburg zu 4 Bf 4/92.A; Rat der EU vom 30. August 2001, Bericht über eine Informationsreise in die Türkei vom 17.-23. März 2001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Februar 2000 - 10 A 11821/98.OVG - m. w. N.).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Verfolgte an einem anderen Ort in seinem Heimatland vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., S. 343 f. m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524).

    Eine solche läge nur vor, wenn der Kläger in den in Betracht kommenden Gebieten vor erneuten politischen Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher wäre und ihm ferner keine sonstigen - nach ihrer Intensität und Schwere vergleichbaren - Nachteile und Gefahren drohten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - a. a. O., m. w. N.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, vom 20. November 1990 - 9 C 72.90 - und vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - jeweils a. a. O.).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
    Insoweit kann das Gericht bei der Feststellung des Reiseweges die behauptete Weggabe von Beweismitteln wie bei einer Beweisvereitelung zu Lasten des Asylbewerbers würdigen, sofern eine plausible Begründung hierfür nicht gegeben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = NVwZ 2000, 81 = InfAuslR 1999, 526 = DVBl. 2000, 414).

    Sie fällt zu Lasten des Klägers aus, da im Falle der Unaufklärbarkeit des Einreiseweges der Asylbewerber für die Behauptung, er sei nicht über einen sicheren Drittstaat, sondern auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland eingereist, die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - a. a. O, m. w. N.).

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • OVG Saarland, 29.03.2000 - 9 R 3/99

    Anerkennung von türkischen Kurden als Asylberechtigte; Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - A 12 S 196/00

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 968/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

  • OVG Thüringen, 29.05.2002 - 3 KO 540/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylanspruch; Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Ebenso: OVG Sachsen, Urteil vom 9. Oktober 2003 - A 3 B 4054/98 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2004 - 10 A 11952/03 - im Ergebnis auch OVG Thüringen, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 -.

    Ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 29. Mai 2002 - 3 KO 540/97 -, AuAS 2003, 120 (kein beachtliches Verfolgungsrisiko bei Bestrafung wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz, hier: Geldstrafe von 10 Tagessätzen); anders OVG Thüringen, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 -, S. 22 ff. (schon die abstrakte Deliktsbezeichnung eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz soll nahe legen, dass der abgeurteilten Tat Aktivitäten für die PKK zugrunde liegen).

    Ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2004 - A 12 S 1189/04 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 11 BA 96.33483 - OVG Berlin, Urteile vom 14. Oktober 2003 - 6 B 7.03 - und vom 20. November 2003 - 6 B 11.03 - OVG Bremen, Urteil vom 13. Juni 2001 - 2 A 17/95.A - OVG Hamburg, Urteil vom 1. September 1999 - 5 Bf 2/92.A - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29. November 2001 - 3 L 9/95 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 2 L 4591/94 - OVG Thüringen, Urteile vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 - und vom 29. Mai 2002 - 3 KO 540/97 -, AuAS 2003, 120 (LS); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2000 - 10 A 10077/00 - OVG Saarland, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 9 Q 56/00 - Urteil vom 29. März 2000 - 9 R 3/99 - OVG Sachsen, Urteile vom 27. Februar 1997 - A 4 S 293/96 -, S. 58 ff.; - A 4 S 434/90 -, S. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 1999 - A 1 S 155/97 -, S. 7 ff.; Beschluss vom 8. November 2000 - A 3 S 657/98 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2002 - 4 L 356/94 - Hessischer VGH, Urteil vom 27. März 2000 - 12 UE 583/99.A - Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 6 UE 3681/98.A - und Urteil vom 4. März 2002 - 12 UE 2545/00.A -, zuletzt - nach Verneinung der Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung - offengelassen im Urteil vom 5. August 2002 - 12 UE 2982/00.A -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 5.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Weimar (Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 -, ThürVGRspr 2005, 98 - UA S. 18ff unter ausdrücklichen Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung [Urteil vom 29. Mai 2002 - 3 KO 540/97 -]) folgt allein aus der Kenntnis "vom gesamten Inhalt der Strafnachricht" (UA S. 22) nicht, dass der Kläger von den zuständigen türkischen Stellen als ernst zu nehmender Regimegegner angesehen wird und er - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - nach der Einreise asylerheblichen Übergriffen aus ausgesetzt wäre.

    Die Tatsache, dass von keinen Referenzfällen berichtet wird, ist für die Frage der beachtlichen Wahrscheinlichkeit auch insofern bedeutsam, als angesichts der bis zu der - bereits genannten - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 18. Dezember 2003 (- 3 KO 275/01 -, ThürVGRspr 2005, 98) einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach aus der Übermittlung einer Strafnachricht nicht auf ein beachtliches Verfolgungsrisiko geschlossen werden könne, eine Vielzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verurteilt worden sind, in die Türkei zurückgekehrt bzw. abgeschoben worden sein dürften.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05

    Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Weimar (Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 -, ThürVGRspr 2005, 98 - UA S. 18ff unter ausdrücklichen Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung [Urteil vom 29. Mai 2002 - 3 KO 540/97 -]) folgt allein aus der Kenntnis "vom gesamten Inhalt der Strafnachricht" (UA S. 22) nicht, dass der Kläger von den zuständigen türkischen Stellen als ernst zu nehmender Regimegegner angesehen wird und er - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - nach der Einreise asylerheblichen Übergriffen aus ausgesetzt wäre.

    Die Tatsache, dass von keinen Referenzfällen berichtet wird, ist für die Frage der beachtlichen Wahrscheinlichkeit auch insofern bedeutsam, als angesichts der bis zu der - bereits genannten - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 18. Dezember 2003 (- 3 KO 275/01 -, ThürVGRspr 2005, 98) einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach aus der Übermittlung einer Strafnachricht nicht auf ein beachtliches Verfolgungsrisiko geschlossen werden könne, eine Vielzahl von abgelehnten Asylbewerbern, die wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verurteilt worden sind, in die Türkei zurückgekehrt bzw. abgeschoben worden sein dürften.

  • OVG Bremen, 22.03.2006 - 2 A 303/04

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Nachfluchtgründe, Menschenrechtslage,

    O. S.82; Thüringer OVG, Urteil vom 18.12.2003 - 3 KO 275/01 S.30 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.11.2005 - 10 A 10580/05.OVG S.18; VGH Baden Württemberg, U.v. 22.03.2001 - A 12 S 280/00, S.25; Niedersächsisches OVG, U.v. 30.08.2000 - 11 L 1255/00-, S.19;).
  • VG Leipzig, 02.01.2012 - A 5 K 245/10
    Denn der Strafnachrichtenaustausch ist als Informationsquelle selbst dann nicht sonderlich ergiebig, wenn der exilpolitische Hintergrund aus der übermittelten Strafnachricht ersichtlich oder zumindest der Schluss auf einen derartigen Hintergrund nahe liegend ist (z. B. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch), weil neben dem Tatdatum lediglich die abstrakte Deliktsbezeichnung angegeben ist, die einen Aufschluss über die staatsschutzbezogene Gefährlichkeit der Tathandlung nicht erlaubt (ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 29. Mai 2002 - 3 KO 540/97 -, AuAS 2003, 120 (kein beachtliches Verfolgungsrisiko bei Bestrafung wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz, hier: Geldstrafe von 10 Tagessätzen); anders OVG Thüringen, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 3 KO 275/01 -, S. 22 ff. (schon die abstrakte Deliktsbezeichnung eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz soll nahe legen, dass der abgeurteilten Tat Aktivitäten für die PKK zugrunde liegen).
  • VG Weimar, 30.06.2005 - 2 K 20643/04

    Türkei, Kurden, offensichtlich unbegründet, nichtpolitisches Verbrechen,

    Denn eine solche Wahrscheinlichkeit besteht besonders dann, wenn der Betroffene aus Sicht der türkischen Behörden separatistischer Betätigung verdächtigt wird und deswegen landesweit gesucht wird, das heißt, das staatliche Verfolgungsinteresse durch einen beabsichtigten Zugriff auf die Person offenbar geworden ist (vgl. hierzu ThürOVG Urteil vom 18.12.2003 ­ 3 KO 275/01 -).
  • VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03

    Folgeverfahren - bestandskräftige Feststellung eines Abschiebungshindernisses im

    Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 83b AsylVfG), sind den Beteiligten entsprechend den Anteilen ihres Obsiegens und Unterliegens aufzuerlegen (§§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei das Gericht davon ausgeht, dass die zweite Variante des § 83b Abs. 2 Satz 1 AsylVfG a.F. bzw von § 30 Satz 1 RVG nur isolierte sonstige Klagen betrifft, bei einer Klage nach der ersten Variante also sinnvoll zu quoteln ist (so auch Thür. OVG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 KO 275/01 -; VG Wiesbaden,Beschl.  v. 29.10.2002 -  4 J 1933/02.A  -), wobei nach seiner Überzeugung  auf den Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG und der Abschiebungsandrohung 1/3 des Gesamtgegenstandswertes entfällt.
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