Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - VI-3 Kart 21/08 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18162
OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - VI-3 Kart 21/08 (V) (https://dejure.org/2009,18162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2009 - VI-3 Kart 21/08 (V) (https://dejure.org/2009,18162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - VI-3 Kart 21/08 (V) (https://dejure.org/2009,18162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 22 Abs. 1; GasNZV § 29 Abs. 8
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen Beschaffung der Regelenergie auf dem Gassektor durch die Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Einen Anspruch auf Beiladung zu dem Verfahren hat nur der - notwendig beizuladende - Dritte, in dessen rechtliche Interessen die verfahrensabschließende Entscheidung eingreift (BGH WuW/E DE-R 1544, 1545 " Zeiss/Leica "; WuW/E DE-R 1520, 1522 " Arealnetz"; Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08 -, RZ. 19 BA, "Versicherungsgemeinschaft"; Senat a.a.O.).

    Gleiches gilt für den nicht beigeladenen Dritten, der seine Beiladung nicht rechtzeitig beantragen konnte, weil er keine Kenntnis von dem Verfahren hatte (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft"; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 -, NSW EnWG § 86 "citiworks").

    Das steht in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (zu § 54 Abs. 2 Satz 3 GWB), wonach auf einen Beiladungsantrag, den der Beiladungspetent erst nach Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens stellt, eine Beiladung nicht gestützt werden kann (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft").

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).

    Daneben ist auch einem aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht beigeladenen Dritten mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot und Art. 230 Abs. 4 EG eine Beschwerdebefugnis einzuräumen, wenn in seiner Person die Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen und er durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist (zu § 63 Abs. 2 GWB: BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05 -, BGHZ 169, 370 ff. = NJW 2007, 607 "pepcom").

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - 3 Kart 8/07

    Vorliegen einer materiellen Beschwer als Zulassungsvoraussetzung für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Die Verfahrensbeteiligung Dritter hat grundsätzlich nur eine dienende Funktion gegenüber dem Verfahrensziel, sie dient in der Regel nur dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungs- und damit besseren Entscheidungsgrundlage der Behörde (Senat, Beschluss vom 24.10.2007, VI-3 Kart 8/07 (V), RdE 2008, 86 ff. = VersorgW 2008, 55 ff.; BGH WuW/E DE-R 1857, 1858 " pepcom ").
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 162/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Er setzt damit die Verletzung in eigenen subjektiven Rechten voraus, die bloß faktische Betroffenheit rechtlich nicht geschützter Interessen begründet eine solche Rechtsverletzung nicht (vgl. nur: Enders in: Epping/Hillgruber BeckOKGG, Stand: 01.02.2009, Art. 19 Rn 60 ff.; BVerfGE 31, 33, 39; 364, 369; 83, 182, 194).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Gleiches gilt für den nicht beigeladenen Dritten, der seine Beiladung nicht rechtzeitig beantragen konnte, weil er keine Kenntnis von dem Verfahren hatte (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft"; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 -, NSW EnWG § 86 "citiworks").
  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Für sie will sie eine verbindliche Rechtsfolge setzen (vgl. nur: BGH, Beschluss des Kartellsenats vom 29.04.2008 - KVR 28/07 (V) "EDIFACT ").
  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Mit Blick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist ein notwendig Beizuladender , also ein Dritter, in dessen rechtlich geschützte Interessen die verfahrensabschließende Entscheidung eingreift, auch dann als beschwerdebefugt anzusehen, wenn seine Beiladung versäumt worden ist (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 22.02.2005 - KVZ 20/04 - , WuW DE-R 1544 "Zeiss/Leica").
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Er setzt damit die Verletzung in eigenen subjektiven Rechten voraus, die bloß faktische Betroffenheit rechtlich nicht geschützter Interessen begründet eine solche Rechtsverletzung nicht (vgl. nur: Enders in: Epping/Hillgruber BeckOKGG, Stand: 01.02.2009, Art. 19 Rn 60 ff.; BVerfGE 31, 33, 39; 364, 369; 83, 182, 194).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 161/06

    Beiladung eines eingetragenen Vereins zum Verfahren über die Genehmigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist eine erhebliche, also spürbare mittelbare Interessenberührung, eine unmittelbare Betroffenheit ist nicht notwendig (Senat, Beschluss vom 07.04.2006 - VI-3 Kart 161/06 (V) - IR 2006, 157).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16

    Aussetzung des Vollzugs des Vergleichsvertrages zwischen der Bundesnetzagentur

    So kann gegen "schlichtes Verwaltungshandeln" etwa im Wege der Folgen- oder Störungsbeseitigung in engen Grenzen Rechtsschutz erlangt werden, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmittelbare Rechtsverletzung erkennen lassen, und es an einer anderweitigen Rechtsschutzmöglichkeit fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 35/06; Senat, Beschlüsse vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08 und vom 02.10.2009, VI-3 Kart 21/08).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Festlegung der

    So kann gegen "schlichtes Verwaltungshandeln" etwa im Wege der Folgen- oder Störungsbeseitigung in engen Grenzen Rechtsschutz erlangt werden, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmittelbare Rechtsverletzung erkennen lassen, und es an einer anderweitigen Rechtsschutzmöglichkeit fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 35/06; Senat, Beschlüsse vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08; 02.10.2009, VI-3 Kart 21/08; 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - 3 Kart 93/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Mitteilung der Gegenstandslosigkeit einer

    So kann gegen "schlichtes Verwaltungshandeln" etwa im Wege der Folgen- oder Störungsbeseitigung in engen Grenzen Rechtsschutz erlangt werden, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmittelbare Rechtsverletzung erkennen lassen, und es an einer anderweitigen Rechtsschutzmöglichkeit fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 35/06 Rn. 4 bei juris; Senat, Beschluss vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08, Rn. 38 f. bei juris und Beschluss vom 02.10.2009, VI-3 Kart 21/08, Rn. 54 f. bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht