Rechtsprechung
FG Sachsen, 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Gerichtskosten trotz Hinweises des Antragstellers auf seine Zahlungsunfähigkeit; Auskunftsersuchen eines finanziell nicht hinreichend Bemittelten bei Gericht hinsichtlich seiner Rechtsschutzmöglichkeiten; Belastung mit Gerichtskosten bei Ablehnung eines ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtskosten bei Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Rücknahme der zunächst eingelegten Klage durch juristischen Laien
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gerichtskosten bei Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Rücknahme der zunächst eingelegten Klage durch juristischen Laien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Sachsen-Anhalt, 28.07.2011 - 5 K 46/08
Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids wegen Unbestimmtheit - Ungewissheit über …
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08
Von der Erhebung der Gerichtskosten im Verfahren 5 K 46/08 (Kostenrechnung vom KSB in Verbindung mit der Teillöschung in Höhe von 110,-- Euro vom 28.05.2008) wird abgesehen.Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz im Verfahren 5 K 46/08 ist statthaft (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz [GKG]).
- BFH, 25.04.2006 - VIII E 2/06
Antrag auf Nichterhebung von Kosten - Erinnerung
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08
Ist - wie hier - bereits eine Kostenrechnung dem Erinnerungsführer zugegangen, so ist der Antrag auf Nichterhebung von Kosten, wie er hier gestellt worden ist, als Erinnerung im Sinne von § 66 Abs. 1 GKG auszulegen (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 25.04.2006 VIII E 2/06 mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung dieses Gerichtshofes). - FG Saarland, 25.10.2002 - 1 K 352/02
Prozesskostenhilfe ohne Klageverfahren
Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08
Einer solchen Vorgehensweise steht aber nach weit verbreiteter Ansicht das Verbot einer bedingten Einlegung von Rechtsbehelfen entgegen (so etwa Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2002 1 K 352/02, m.w.N.).
- FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an …
(2) Nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG , dem als Landesverfassungsrecht im Freistaat Sachsen Art. 38 Satz 1 der Sächsischen Verfassung entspricht, hat der Rechtsschutzsuchende Anspruch auf tatsächlich und rechtlich wirkungsvollen Rechtsschutz gegen Akte aller öffentlichen Gewalt, hier also gegen die auf dem Finanzrechtsweg anzugreifenden Entscheidungen der Finanzverwaltung (vgl. Beschluss d. Sächsischen FG v. 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08, Haufe-Index 2064887).Eine gesetzliche Regelung hierzu existiert nicht (vgl. auch Beschluss d. Sächsischen FG v. 29.09.2008 - 3 Ko 1632/08, Haufe-Index 2064887).