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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2004 - 3 L 179/00   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2004 - 3 L 179/00 (https://dejure.org/2004,30727)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 (https://dejure.org/2004,30727)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 3 L 179/00 (https://dejure.org/2004,30727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Wintergartens auf einem Flachdachgebäude ; Möglichkeit der Rahmenbildung einer faktischen Baulinie

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung;

    Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie gewährleisten, dem Kreis der von der Satzungsregelung unmittelbar Betroffenen schnellstens zuverlässig, ohne größeren Zeitaufwand und dauernd Kenntnis von dem Ortsrecht zu vermitteln (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 -, vom 15.02.1995 - 6 L 71/94 - und Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228).

    Damit knüpft das Verwaltungsgericht insbesondere an die von ihm entsprechend verstandene Entscheidung des 3. Senats vom 04. Mai 2004 - 3 L 179/00 - an.

    Den Entscheidungen des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2003 - 3 L 32/99 - (juris), vom 17. Dezember 2003 - 3 K 6/01 - (BRS 66 Nr. 41 - zitiert nach juris) und insbesondere vom 04. Mai 2004 - 3 L 179/00 - lassen sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Grundsätze entnehmen, deren Anwendung im vorliegenden Fall die Schlussfolgerung rechtfertigte, die Bekanntmachungsregelung des § 11 HS sei unwirksam.

    Der rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, demzufolge eine so genannte Alternativbekanntmachungsregelung unzulässig sei, ist zwar zutreffend (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228; Urteil vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 - Urteil vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - Juris; vgl. auch Stober, a.a.O., 492).

  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

    Ob von diesem Grundsatz entsprechend der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. HessVGH, InfAuslR 1996, 360; NdsOVG, NVwZ-Beilage I 2003, 22; SächsOVG, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, NordÖR 2004, 344 und 2006, 315; BayVGH, Beschl. v. 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954 ; mit abweichender Begründung im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64) ausnahmsweise dann abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.
  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05

    Duldung; Familienzusammenführung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Örtliche

    Ob von diesem Grundsatz ausnahmsweise abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen (so das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung; ebenso Hessischer VGH InfAuslR 1996, 360; Niedersächsisches OVG NVwZ-Beil. I 2003, 22; OVG Hamburg, 3. Senat, NordÖR 2004, 344), hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 L 13/02

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung; Rechtsnatur einer

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  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 29/05

    Erforderlichkeit der Namensänderung des Kindes nach Trennung seiner Eltern;

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  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

    Ob von diesem Grundsatz entsprechend der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. HessVGH, InfAuslR 1996, 360; NdsOVG, NVwZ-Beilage I 2003, 22; SächsOVG, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg, NordÖR 2004, 344 und 2006, 315; BayVGH, Beschl. v. 13.10.2005 - 24 ZB 05.1954 ; mit abweichender Begründung im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, InfAuslR 2006, 64) ausnahmsweise dann abzuweichen ist, wenn "zwingende Gründe", etwa der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, für einen Ortswechsel des Ausländers sprechen, hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung offen lassen können.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05

    Kampfhundesteuer

    Es sei - so wird unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Mecklenburg-Vorpommern (15.02.1995 - 6 L 71/94 - 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227; 22.10.2003 - 3 L 32/99 -, juris; 04.05.2004 - 3 L 179/00 -) argumentiert - dem Bürger nicht zumutbar, mehr als ein Veröffentlichungsorgan verfolgen zu müssen, um das für ihn bedeutsame Ortsrecht zur Kenntnis nehmen zu können.
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