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   OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92   

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https://dejure.org/1993,13127
OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92 (https://dejure.org/1993,13127)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.04.1993 - 3 L 258/92 (https://dejure.org/1993,13127)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. April 1993 - 3 L 258/92 (https://dejure.org/1993,13127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92
    Unbeschadet der Frage, ob nach der früheren Gesetzesfassung - danach fiel der Anspruch auf Entschädigung weg, "wenn dem Besitzer oder dessen Vertreter die Nichtbefolgung oder Übertretung der angeordneten Schutzmaßregeln zur Abwehr der Seuchengefahr zur Last fällt" - die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verstoß des Tierbesitzers und den durch den Verlust des Tieres entstandenen Schaden als Voraussetzung für den Ausschluß des Entschädigungsanspruchs zu fordern war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.10.1971 - I C 3.69 -, E 39, 10, 12 f), ist die jetzt geltende Fassung so zu verstehen, daß ein Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadensfall weder tatsächlich bestehen noch möglich sein muß.
  • BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89

    Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92
    So hat unter anderem das Bundesverwaltungsgericht bei einer fahrlässigen Nichtbeachtung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen auf die Vorschrift des § 276 Abs. 1 BGB verwiesen (Urteil vom 29.03.1990 - 3 C 21.89 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 13), ohne jedoch auf die Unterschiede zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz einzugehen.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 3 C 89.81

    Tötung des Tierbestandes - Entschädigungsleistung - Nichtanmeldung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92
    Da die Vorschrift des § 70 TierSG der Einzelfallgerechtigkeit dient (OVG Münster, aaO, S. 140) und der Behörde die rechtliche Möglichkeit gibt, nach den Umständen des Einzelfalles Billigkeitsgesichtspunkte walten zu lassen (BVerwG, Urteil vom 11.11.1982 - 3 C 89.81 -, AgrarR 1983, 255, 256), verbietet sich insoweit eine pauschalierende Betrachtungsweise.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1986 - 13 A 1376/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.1993 - 3 L 258/92
    Hingegen sei ein strikter Nachweis, daß die Nichtbefolgung der Schutzmaßregeln für den Schadenseintritt ursächlich war, nicht erforderlich (Urteil vom 19.02.1986 - 13 A 1376/84 -, RdL 1986, 138, 139 = AgrarR 1987, 119).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 98/03

    Entschädigung, Meldepflichtverletzung, Tierhalter, Tierseuchenfonds,

    Auf der Tatbestandsseite steht mit dem Tatbestandsmerkmal "geringe Schuld" ein unbestimmter, gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff, während die Rechtsfolgeseite eine nur im Rahmen von § 114 VwGO kontrollierbare Ermessensermächtigung ("kann") der Behörde enthält (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 08.04.1993 - 3 L 258/92 - m.w.N.).
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