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   OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05 (https://dejure.org/2006,26879)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 (https://dejure.org/2006,26879)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2006 - 3 LB 16/05 (https://dejure.org/2006,26879)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    Die Sonderbeziehung ergibt sich aus der öffentlich-rechtlichen Beitragspflicht der Klägerin gem. § 4 Abs. 1 RGebStV (vgl. BVerwGE 99, 101 [108]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    Wie das BVerwG (BVerwGE 23, 166 [170f.]) zutreffend ausführt, handelt es sich in den Fällen, die im Zusammenhang mit der Frage des Vorliegens einer unzulässigen Rechtsausübung die ordentlichen Gerichte beschäftigen, in der Regel um Forderungen aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    Bei Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen finden die Regeln des BGB über die Verjährung grundsätzlich auch für Forderungen auf wiederkehrende Leistungen des öffentlichen Rechts Anwendung (vgl. BVerwG Urt. v. 18.04.1986 - 8 A 1.83 -, NVwZ 1988, 432).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.02.2005 - 3 LB 18/04

    Ferienappartement, Rundfunkgebühr, Gebührenpflicht, Hotelprivileg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    Zum Erfordernis eines "Erstgerätes" bei gewerblicher Vermietung von Ferienappartements und privater Wohnung mit Rundfunkempfangsgerät im gleichen Haus hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Februar 2005 (- 3 LB 18/04 -) folgendes ausgeführt: "Bei den in sechs der sieben Appartements vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräten handelt es sich um "Zweitgeräte".
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    In der Rechtsprechung der Obergerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Übrigen schon länger anerkannt, dass die Berufung auf Verjährung bei Nichtanmeldung der Geräte regelmäßig eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (VGH München, Urt. v. 3.7.96 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess VGH, Urt. v. 27.05.1993 - 5 UE 225/91 -, DVBl. 1993).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03

    Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 16/05
    Dem Erfordernis des Vorhandenseins eines Erstgerätes (von Erstgeräten) wird im vorliegenden Zusammenhang - gewerbliche Vermietung von Ferienappartements - jedoch dadurch Rechnung getragen, dass das (die) in einem der sieben Ferienappartements bereit gehaltene(n) Rundfunkempfangsgerät(e) als Erstgerät(e) behandelt wird (werden) und die Klägerin insoweit zur vollen Rundfunkgebühr heranzuziehen ist (offen gelassen vom OVG Hamburg, a.a.O., und vom VG Braunschweig, Urt. v. 18.12.2003 - 5 A 237/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007, aaO; Urteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.05.2008 - 2 S 2163/06 - Juris und vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; vgl. auch      BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007 und Urteil vom 8.5.2008, jew. aaO; Urteil vom 14.4.2005 -2 S 964/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.1.2008 - 7 A 11058/07 -Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07

    Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen

    Bei dieser Sachlage kann sich der Kläger nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 - VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - und Urt. v. 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schl.-Hol., Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - Bay.VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997 S. 230; Hess.VGH, Urt. v. 27.5.1993 - 5 UE 2259/91 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts;

    Dabei hat der Senat ausdrücklich klargestellt, dass es auf ein Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht ankommt, weil die Einrede der Verjährung schon bei einem objektiv pflichtwidrigen Verstoß gegen die Anzeigepflicht, der die Verjährung verursacht, eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung darstellt (ebenso: VGH Mannhein, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - OVG Schleswig, Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 -).
  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

    37 Bei dieser Sachlage kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27.Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, Bay.VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; OVG Schl.-Hol., Urteil vom 17. März 2006 - 3 LB 16/05 - VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, Rdnr. und Urteil vom 14. April 2005 - 2 S 964/03 -, juris, Rdnr. ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris, Rdnr. 7 und vom 10. November 2008 - 4 LB 719/07 -, juris, Rdnr. 20).
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