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   OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96 (https://dejure.org/1997,9039)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.1997 - 3 M 110/96 (https://dejure.org/1997,9039)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 3 M 110/96 (https://dejure.org/1997,9039)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 111/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird bzw. die Auswahlentscheidung ihm gegenüber rechtsfehlerfrei erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DÖD 1994, 31; OVG Schleswig Beschl. v. 01.02.1995 - 3 M 1/95 -, SchlHA 1995, 219).

    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zu (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.06.1994 - 3 M 22/94 -, 16.01.1995 - 3 M 91/94 -, 01.02.1995 - 3 M 1/95).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Bürgermeister der Antragsgegnerin als Dienstvorgesetzter (vgl. § 55 Abs. 2 GO) für die Erstellung der Beurteilung des Antragstellers zuständig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.1986 - 2 C 8.83 -, DÖD 1986, 243; Urt. v. 17.04.1986 - 2 C 28.83 -, ZBR 1986, 330).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird bzw. die Auswahlentscheidung ihm gegenüber rechtsfehlerfrei erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DÖD 1994, 31; OVG Schleswig Beschl. v. 01.02.1995 - 3 M 1/95 -, SchlHA 1995, 219).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß der Bürgermeister der Antragsgegnerin als Dienstvorgesetzter (vgl. § 55 Abs. 2 GO) für die Erstellung der Beurteilung des Antragstellers zuständig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.1986 - 2 C 8.83 -, DÖD 1986, 243; Urt. v. 17.04.1986 - 2 C 28.83 -, ZBR 1986, 330).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1994 - 3 M 4/94

    Auswahlverfahren; Personalentscheidung; Eignungsbeurteilung; Dienstposten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist der Hauptausschuß der Antragsgegnerin als das für die hier zu treffende Personalentscheidung zuständige Organ durch den Bürgermeister der Antragsgegnerin in die Lage versetzt worden, in materieller Hinsicht eine selbständige Entscheidung zu treffen (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 20.01.1994 - 3 M 4/94 -, NVwZ-RR 1994, 527 = SchlAnz. 1994, 155).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1995 - 3 M 91/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Dieses stellt eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale dar und läßt im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zu (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.06.1994 - 3 M 22/94 -, 16.01.1995 - 3 M 91/94 -, 01.02.1995 - 3 M 1/95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.1993 - 3 M 25/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.01.1997 - 3 M 110/96
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültiges Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 05.01.1994 - 3 M 63/93-, 08.07.1992 - 3 M 25/92).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2013 - 2 MB 31/13

    Beförderungsauswahlentscheidung anhand von weiteren leistungsbezogenen

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (so bereits OVG Schleswig, Beschl. v. 15.03.1996 - 3 M 18/96 - u. 17.01.1997 - 3 M 110/96 -).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (so bereits OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.1997 - 3 M 110/96 - m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03

    Beamtenrecht, Konkurrentenrechtsstreit, Eilverfahren, Beurteilungsfehler,

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschl. vom 17. Januar 1997 - 3 M 110/96 -, vom 25. Februar 1998 -3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2000 - 3 M 22/00
    Dabei hat das die Beurteilung abschließende Gesamturteil für die Personalentwicklung eine besondere Bedeutung, da dieses eine Zusammenfassung der Bewertung der Einzelmerkmale darstellt und im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber zulässt (OVG Schleswig, Beschluss vom 17.01.1997 - 3 M 110/96 - dass., Beschluss vom 25.02.1998 - 3 M 6/98 - und Beschluss vom 04.04.2000 - 3 M 8/00 -).
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