Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 19.08.2002

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17411
OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,17411)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,17411)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. August 2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,17411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen bei Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85).

    Etwas anderes gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen; in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.1980 - 2 A 49/79 -, DVBl. 1981, 591, und Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn 156).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit eines Prüflings prägen, dürften grundsätzlich zwar keine Arbeitszeitverlängerung im Wege des Nachteilsausgleichs rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, DÖV 1986, 477).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Hierbei handelt es sich um einen Umstand, der außerhalb der in der Ärztlichen Vorprüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1980 - 2 A 49/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Etwas anderes gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen; in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.1980 - 2 A 49/79 -, DVBl. 1981, 591, und Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn 156).
  • VG Freiburg, 30.08.2007 - 2 K 1667/07

    Keine Nachteilsausgleich durch Verlängerung der Bearbeitungszeit der Klausur im

    Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit des Prüflings dauerhaft prägen, rechtfertigen dagegen keine Arbeitszeitverlängerung im Wege des Nachteilsausgleichs (vgl. zur Unterscheidung Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Band 2, Rn. 120 ff.; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210/85 -, in Juris; Urt. v. 30.8.1977 - 7 C 50.76 -, in Juris; Hess. VGH, Beschl. v. 3.1.2006 - 8 TG 3292/05 -, in Juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 -, SPE n.F. 600 Nr. 18).

    Insoweit trägt auch der vom Antragsteller herangezogene Vergleich der ADHS mit Legasthenie, bei deren Vorliegen mehrere Obergerichte in der Tat einen Anspruch des Prüflings auf Kompensation durch Schreibzeitverlängerung festgestellt haben (Hess. VGH, Beschl. v. 3.1.2006 - 8 TG 3292/05 -, in Juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 -, SPE n.F. 600 Nr. 18; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.9.2000 - 9 S 1607/00 -, in Juris), nicht.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Dementsprechend haben mehrere Obergerichte einen Anspruch des an Legasthenie leidenden Prüflings auf Kompensation durch Schreibzeitverlängerung festgestellt (Hessischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2006, - 8 TG 3292/05 -, NJW 2006, 1608 [Aufsichtsarbeiten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung]; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 19. August 2002, - 3 M 41/02 -, NordÖR 2003, 88 [Ärztliche Vorprüfung]; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2000, - 9 S 1607/00 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 11, B 1-2 [Ärztliche Vorprüfung]).
  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09

    Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und

    Eine andere Handhabung würde im Ergebnis zu einem abweichenden Abschluss führen, der nicht alle Zielbereiche der Ausbildung erfasst (BVerwG, Beschluss vom 13.12.1985 - 7 B 210.85 - NVwZ 1986, 377 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05 - NJW 2006, 1608; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.07.2008 - 7 ME 309/08 - NVwZ-RR 2009, 68; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2008 - 19 B 1293/08 - zit. n. juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 3 M 16.09 - zit. n. juris; OVG Saarland, Beschluss vom 02.10.2006 - 3 W 12/06 - NVwZ-RR 2007, 106 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 07.11.1996 - 7 CE 96.3145 - BayVBl. 1997, 431; wohl auch: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - zit. n. juris).
  • OVG Thüringen, 17.05.2010 - 1 EO 854/10

    Zum Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen

    OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - zit. nach Juris - zum zweiten juristischen Staatsexamen; HessVGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05 - zit. nach Juris - zum zweiten juristischen Staatsexamen; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - zur ärztlichen Vorprüfung).
  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 643/08

    Für den Prüfungsteil "Texterstellung" der Prüfung zur Fachkauffrau für

    In Abgrenzung zur Legasthenie führte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht weiter aus, der vom Prüfling herangezogene Vergleich der ADHS mit Legasthenie, bei deren Vorliegen mehrere Obergerichte in der Tat einen Anspruch des Prüflings auf Kompensation durch Schreibzeitverlängerung festgestellt hätten - so unter Hinweis auf die oben bereits zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 03.01.2006, auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, juris - und den eigenen Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - SPE n. F. 600 Nr. 18 -, trage nicht.
  • VG Köln, 26.09.2008 - 10 L 1240/08

    Kein Anspruch auf Notenschutz bei Legasthenie - Nichtbeachtung von

    Soweit der aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - abgeleitete prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verschiedentlich - vgl. OVG Schl.-H., Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 - Hess. VGH, Beschluss vom 03.01.2006 - 8 TG 3292/05 -, NJW 2006, 1608; VG Kassel, Beschluss vom 23.03.2006 - 3 G 419/06 - herangezogen wird, um legasthenen Schülern und Prüflingen durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen - etwa dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln oder der Gewährung eines Zeitzuschlages - die Möglichkeit zu bieten, die aus der Legasthenie resultierenden Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung der fachlichen Leistungsfähigkeit zu kompensieren und damit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, bietet der Grundsatz der Chancengleichheit keine Anspruchsgrundlage dafür, einen legasthenen Schüler von bestimmten, für die Mitschüler verbindlichen Prüfungsanforderungen zu befreien bzw. ihn bei der Leistungsbewertung zu privilegieren - vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 309/08 - (juris); ebenso die vom Antragsteller vorgelegte rechtsgutachterliche Stellungnahme von Langenfeld.
  • VG Karlsruhe, 13.10.2014 - 7 K 2579/14

    Vorlage eines Sprachnachweises im hochschulrechtlichen Zulassungsverfahren

    Zwar kann es im Einzelfall aus Gründen der Chancengleichheit erforderlich sein, zum Ausgleich von in der Person des Prüflings liegenden Einschränkungen oder sonstigen Nachteilen spezielle Prüfungsvergünstigungen zu gewähren, die dem eingeschränkten Prüfling die gleichen Chancen einräumen, den Prüfungsanforderungen zu genügen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 -, juris).
  • VG Berlin, 30.10.2014 - 5 L 221.14

    Nachteilsausgleich bei Behinderungen, die den Nachweis der vorhandenen Befähigung

    Soweit in der Rechtsprechung eine Arbeitszeitverlängerung wegen Legasthenie anerkannt wurde, bewegte sich diese - ohne die dem Antragsteller gewährte technische und angebotene personelle Unterstützung und ohne den sog. Notenschutz - im Bereich zwischen 10 und 20 v.H. (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2002 - 3 M 41.02 -, BeckRS 2009, 41443: 30 Minuten Verlängerung bei vierstündiger ärztlicher Vorprüfung; VGH Kassel, a.a.O., Rn. 9 ff.: 30 Minuten bei fünfstündiger Prüfung im 2. juristischen Staatsexamen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309.08 -, juris Rn. 16: 10 % der jeweiligen Bearbeitungszeit bei schulischen Prüfungen).
  • VG Düsseldorf, 20.05.2011 - 18 L 707/11

    Lese- und Rechtschreibschwäche Nachteilsausgleich Externenprüfung

    vom 19. August 2002 - 3 M 41/02 - .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.08.2002 - 3 M 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,74540
OLG Schleswig, 19.08.2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,74540)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.08.2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,74540)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. August 2002 - 3 M 41/02 (https://dejure.org/2002,74540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,74540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsvergünstigungen - Verlängerung der Arbeitszeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die Leistungsfähigkeit eines Prüflings prägen, dürften grundsätzlich zwar keine Arbeitszeitverlängerung im Wege des Nachteilsausgleichs rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, DÖV 1986, 477).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Hierbei handelt es sich um einen Umstand, der außerhalb der in der Ärztlichen Vorprüfung zu ermittelnden wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1980 - 2 A 49/79
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2002 - 3 M 41/02
    Etwas anderes gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen; in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der Ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1977 - VII C 50.76 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 85; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.1980 - 2 A 49/79 -, DVBl. 1981, 591, und Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn. 156).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht