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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95 (https://dejure.org/1995,6261)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 (https://dejure.org/1995,6261)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 3 M 91/95 (https://dejure.org/1995,6261)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Professorenstelle; Konkurrenzverhältnis; Mitbewerber; Hochschule; Berufung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 136/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 266
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95
    Der Anspruch des Antragstellers, eine angemessene Zeit vor der Besetzung der ausgeschriebenen Professur über Inhalt und Ergebnis des Berufungsverfahrens informiert zu werden, ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG, Beschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -, NJW 1990, 501).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95
    Bei der Besetzung von Lehrstühlen sind das Vorschlagsrecht der Hochschule und das staatliche Berufungsrecht miteinander verbunden (BVerfG, Beschl. v. 16.01.1963 - 1 BvR 316/60 -, E 15, 256 ff.).
  • StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91

    Zur Frage, ob Art. 128 BremLV es fordert, dass Eingangsstellen im bremischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95
    Das Verfahren wird dadurch zu einem notwendigen Element der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition (StGH Bremen, Entscheidung v. 22.12.1992 - St 5/91 -, DÖV 1993, 300).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.1993 - 3 M 15/93

    Auswahlverfahren; Beförderungsstellen; Mitbewerber; Beförderung; Auswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95
    Dadurch erhält er Gelegenheit, zu prüfen, ob und inwieweit er Rechtsschutz gegen die Auswahl des Konkurrenten geltend machen will (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.04.1993 - 3 M 15/93 -, DÖV 1993, 962).
  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

    Auch wer von der Hochschule in einem solchen gestuften System nicht für eine Berufung vorgeschlagen worden ist, scheidet nicht schon dadurch aus dem Konkurrenzverhältnis um die Besetzung einer Professur aus (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 3 M 91/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 266 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 6 A 815/11

    Schadensersatz; Unterbliebene; Ernennung; Berufungsverfahren;

    vgl. zu solchen Fällen drohender Verweigerung effektiven Rechtsschutzes etwa BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 7 ZE 98.3115 -, juris, Rdn. 18; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 3 M 91/95 -, juris, Rdn. 7.
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.661

    Uni Erlangen darf Besetzungsverfahren für Konkordatslehrstuhl fortführen

    Zur Sicherung des ergebnisbezogenen Informationsanspruchs genügt es, wenn sich der betroffene Bewerber im Wege vorläufigen bzw. vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die endgültige Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zur Wehr setzt, wobei als Antragsgegner in diesem Falle nicht die Hochschule, sondern nur der Freistaat Bayern als Dienstherr und Träger der Ernennungsbehörde in Betracht kommt (vgl. OVG SH vom 18.12.1995 SchlHA 1996, 133; BayVGH vom 16.12.1998 VGH n.F.51, 185/186 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 6 B 159/08

    Beschwerde eines Bewerbers um eine in der Fakultät einer Universität zu

    zu solchen Fällen drohender Verweigerung effektiven Rechtsschutzes etwa Bay.VGH, Beschluss vom 16.12.1998 - 7 ZE 98.3115 -, NVwZ-RR 1999, 641, OVG S.-H., Beschluss vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 -.
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 7 CE 09.662

    Verfahren zur Besetzung einer Professur; Rechtsbehelfe gegen behördliche

    Zur Sicherung des ergebnisbezogenen Informationsanspruchs genügt es, wenn sich der betroffene Bewerber im Wege vorläufigen bzw. vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die endgültige Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zur Wehr setzt, wobei als Antragsgegner in diesem Falle nicht die Hochschule, sondern nur der Freistaat Bayern als Dienstherr und Träger der Ernennungsbehörde in Betracht kommt (vgl. OVG SH vom 18.12.1995 SchlHA 1996, 133; BayVGH vom 16.12.1998 VGH n.F.51, 185/186 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96

    Professorenstelle; Vorschlagsliste; Dreiervorschlag

    Nach § 96 Abs. 1 bis 4 HSG sind das Vorschlagsrecht der Hochschule und das staatliche Berufungsrecht bei der Besetzung von Lehrstühlen dergestalt miteinander verbunden, daß die Antragsgegnerin regelmäßig gehindert ist, eine Stellenbewerberin oder einen Stellenbewerber zu berufen, die oder der sich nicht auf der von der Hochschule erstellten Vorschlagsliste befindet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.12.1995 - 3 M 91/95 -).
  • VG Köln, 21.01.2008 - 6 L 1709/07
    a.A.: die vom Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Bayerischen VGH sowie des VG München, nämlich BayVGH, Beschluss vom 06.02.1998 - 7 CE 97.3209 - sowie Beschluss vom 04.11.2002 - 7 CE 02.1902 - betreffend die Ausgangsentscheidung des VG München, Beschluss vom 08.07.2002 - M 3 E 02.1027 - in diesem Sinne wohl auch Bay VGH, Urteil vom 23.11.1994 - 7 B 93.1868 - DVBl. 1995, 436, wonach die negative Entscheidung des Senats dem Habilitierten durch den Leiter der Hochschule unter Darlegung der für die Kollegialorgane maßgeblichen Gründe mitzuteilen sei; im gleichen Sinne wohl OVG Schleswig, Beschlüsse vom 18.12.1995 - 3 M 91/95 - NVwZ-RR 1996, 266 sowie vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 - NVwZ-RR 1996, 660; ebenso in diesem Sinne Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 44 a Rdnr. 9 unter Bezugnahme (Fn. 38) auf den BayVGH, Beschluss vom 16.12.1998; ferner Detmer, WissR 1995, 1, 21 unter Hinweis auf eine Zweiteilung des hochschulrechtlichen Besetzungsverfahrens.
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