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   OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03   

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https://dejure.org/2004,22376
OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03 (https://dejure.org/2004,22376)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.01.2004 - 3 MB 25/03 (https://dejure.org/2004,22376)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 3 MB 25/03 (https://dejure.org/2004,22376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Approbation; Berücksichtigung einer Jahresfrist für den Widerruf; Endgültige Kenntnis von den, den Widerruf begründenden Tatsachen; Auslegung des Unzuverlässigkeitsbegriffs i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO); Vernichtung der beruflichen ...

  • Judicialis

    BÄO § 5 Abs. 2 S. 1; ; BÄO § 5 Abs. 2 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt sich dabei nach der Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. V. 14.04.1998 - 3 B 95.97 -, juris), d.h. - weil vorliegend noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist - nach dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 20.08.2003.

    Wird - wie hier zu Recht geschehen - Unzuverlässigkeit dann allerdings bejaht, ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie Alter des Betroffenen und Möglichkeiten anderweitiger beruflicher Tätigkeit, bedürfte (vgl. BVerwG, Beschl. V. 14.04.1998 - 3 B 95.97 - juris).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. V. 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 - juris).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03
    Dies entspricht dem Schutzzweck jener Vorschrift, die Bevölkerung vor Gefahren zu bewahren, die von einem unzuverlässigen Arzt ausgehen sowie dem gesetzgeberischen Willen (vgl. BVerwG, Urt. V. 16.09.1997 - 3 C 12.95 - juris, unter Hinweis auf BT-Drs. 3/2810 S. 2).
  • Drs-Bund, 07.06.1961 - BT-Drs III/2810
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2004 - 3 MB 25/03
    Dies entspricht dem Schutzzweck jener Vorschrift, die Bevölkerung vor Gefahren zu bewahren, die von einem unzuverlässigen Arzt ausgehen sowie dem gesetzgeberischen Willen (vgl. BVerwG, Urt. V. 16.09.1997 - 3 C 12.95 - juris, unter Hinweis auf BT-Drs. 3/2810 S. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - L 4 KA 49/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Anwendung der

    Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs gerichtete Anträge des Klägers blieben ohne Erfolg (Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 B 51/03, Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2004 - 3 MB 25/03).

    Der Senat hat die Akte des Amtsgerichts Meldorf (21 Ds 315 Js 440), die Akte des Berufsgerichts für Heilberufe (BG 29/02), die Akte des Sozialgerichts Kiel (S 15 KA 139/04), die die Entziehung der Approbation des Klägers betreffenden Verwaltungsvorgänge des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein, die Akten des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zu den Aktenzeichen 3 MB 25/03 (2 B 51/03) und 3 LA 47/05 (2 A 196/04) und die Akte des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zum Aktenzeichen 7 A 62/08 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten beigezogen.

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