Rechtsprechung
LG Potsdam, 10.06.2010 - 3 O 127/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Kündigung eines Architektenvertrages aufgrund Überschreitung festgelegter Baukostenobergrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.06.2010 - 3 O 127/09
- LG Potsdam, 19.08.2010 - 3 O 127/09
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 13 U 69/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten …
Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 3 O 127/09
Erst wenn sich im Vertrag Anhaltspunkte dafür finden, dass die vereinbarte Bausumme keine strikte Grenze, sondern beispielsweise nur einer Größenordnung oder einer bloße Orientierung sein soll, können Erwägungen zu Toleranzen angestellt werden (vgl. BGH v. 23.1.1997 - VII ZR 171/95 - NJW-RR 1997, 850). - OLG Saarbrücken, 23.04.1998 - 8 U 612/97
Beleidigung des Bauherrn: Fristlose Kündigung?
Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2010 - 3 O 127/09
Unbrauchbar ist ein Architektenwerk nicht nur dann, wenn es mangelhaft ist, sondern auch dann, wenn es trotz Mangelfreiheit infolge geänderter Planungsvorstellungen eines anderen Architekten keine weitere Verwendung finden kann (vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken v. 23.4.1998 - 8 U 612/97 - IBR 1999, 492).
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 13 U 69/10
Architektenvertrag: Voraussetzungen einer Haftung des Architekten bei …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10. Juni 2010 - 3 O 127/09 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10. Juni 2010 - 3 O 127/09 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 3 Wx 69/19
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes
Zweck eines Begründungsvorbehaltes in der Form der sog. "gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch aufschiebend bedingte Zuordnung" ist es im Allgemeinen, einem Bauherrn eine größere Flexibilität beim Verkauf der Einheiten zu ermöglichen (so für einen Bauträger: OLG München BeckRS 2013, 378; Francastel, RNotZ 2015, 385, 405).
Rechtsprechung
LG Potsdam, 19.08.2010 - 3 O 127/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Ergänzung eines Urteils bei Nichtentscheidung über die Kosten der Nebenintervention durch ein Versehen
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.06.2010 - 3 O 127/09
- LG Potsdam, 19.08.2010 - 3 O 127/09
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 13 U 69/10
Rechtsprechung
LG Köln, 03.04.2012 - 3 O 127/09 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.04.2012 - 3 O 127/09
- OLG Köln, 08.05.2013 - 5 U 71/12
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 08.05.2013 - 5 U 71/12
Höhe des Schmerzensgeldes bei Entstehung und Intensivierung von Schmerzzuständen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3.4.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 127/09 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:.Im Wege der form- und fristgerecht eingelegten Anschlussberufung beantragt er ferner, das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.04.2012 - 3 O 127/09 da.