Rechtsprechung
LG Potsdam, 15.11.2007 - 3 O 152/05 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.11.2007 - 3 O 152/05
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf: Annahme eines Unfallereignisses bei …
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 15. November 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.: 3 O 152/05, teilweise abgeändert.das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15.11.2007, Az.: 3 O 152/05, abzuändern, die Klage abzuweisen und die Anschlussberufung des Klägers zurückzuweisen.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 05.06.2008 hat der Kläger den Rechtsstreit hinsichtlich eines Teilbetrages von 129, 00 EUR in der Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt im Übrigen, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 15.11.2007, Az.: 3 O 152/05, zurückzuweisen und den Beklagten zu verurteilen, weitere 953, 07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Zustellung der Berufungserwiderung an die L... AG, H... zu zahlen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 O 7/12
Klagerücknahme während des PKH-Beschwerdeverfahrens
Ist das Rechtsschutzverfahren vor dem Prozessgericht hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr ( OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 O 152/05 - [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - 1 O 128/11
Keine Prozesskostenhilfe bei Antragstellung erst nach instanzabschließender …
Ist das Rechtsschutzverfahren vor dem Prozessgericht hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Wegfall der Rechtshängigkeit grundsätzlich kein Raum mehr ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 27. Juni 2005 - 3 O 152/05 - [m. w. N.] ).