Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.03.2015 - 3 O 159/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74082
LG Berlin, 16.03.2015 - 3 O 159/13 (https://dejure.org/2015,74082)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.03.2015 - 3 O 159/13 (https://dejure.org/2015,74082)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. März 2015 - 3 O 159/13 (https://dejure.org/2015,74082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,74082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15

    Persönliche Haftung des Verwaltungsrates einer schweizerischen

    Das am 16. März 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 O 159/13 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 16.3.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az. 3 O 159/13, die Klage abzuweisen.

  • KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15

    Verbotsirrtum in Bezug auf eine Registrierungsobliegenheit nach dem RDG für ein

    Das am 16.03.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 O 159/13 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2016 - 1 Ws 165/15

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    In diesem Zivilrechtsverfahren (Az.: 3 O 159/13 Landgericht Saarbrücken) schlossen der jetzige Zwangsverwalter und die Beschwerdeführerin am 8. April 2014 einen gerichtlichen Vergleich, wonach sich die Beschwerdeführerin verpflichtete, an den Zwangsverwalter "zur Abgeltung des Klageantrages zu 1 einen Betrag von 64.295,77 ? zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2013" (Ziffer 1 des Vergleichs) und "zur Abgeltung des Klageantrages zu 2 weitere 32.729,79 ?" (Ziffer 3 des Vergleichs) zu zahlen.

    Soweit die Kammer darüber hinaus angenommen hat, dass eine Aufhebung des dinglichen Arrestes in Höhe eines Betrages von 18.513,99 Euro ausscheide, weil ein insoweit im Urteil vom 11. November 2013 festgestellter Nachteil zu Lasten der Zwangsverwaltungsmasse nicht Gegenstand der zivilrechtlichen Klage sowie des gerichtlichen Vergleichs im Verfahren 3 O 159/13 vor dem Landgericht Saarbrücken gewesen sei, begegnet dies lediglich hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 10.516,62 Euro keinen Bedenken.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht