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   LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01   

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https://dejure.org/2002,27443
LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01 (https://dejure.org/2002,27443)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 3 O 162/01 (https://dejure.org/2002,27443)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 3 O 162/01 (https://dejure.org/2002,27443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung bei fehlendem Hinweis auf die Reimporteigenschaft eines Kraftfahrzeugs; Zulässigkeit einer Eventualanfechtung für den Fall einer sich als unrichtig erweisenden Rechtsfrage

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Dies gilt sogar dann, wenn den Käufer am Untergang der Sache ein Verschulden trifft (BGH 57, 137).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Hinzu kommen weitere Nachteile des aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagens, dessen Fahrzeugbrief nicht den früheren Fahrzeughalter ausweist und daher eine besonders sorgfältige Überprüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers erfordert (BGH, NJW 1994, 2022).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Denn nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass das Verweigern eines wertmindernden Umstandes die Kaufentscheidung zumindest mit beeinflusst (BGH, NJW 1995, 2361).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Der Wert der Nutzung war durch Schätzung der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln (BGH NJW 96, 250).
  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Die Risikoverlagerung auf den Verkäufer ergibt sich in diesen Fällen daraus, dass der Verkäufer dem bösgläubigen Bereicherungsschuldner (§§ 818 Abs. 4, 819 BGB) gleichgestellt wird (vgl. BGH 53, 144; 57, 149; Berg aaO).
  • OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95

    Beweislast bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen

    Auszug aus LG Duisburg, 27.02.2002 - 3 O 162/01
    Nach ständiger Rechtsprechung wird dem arglistig getäuschten Käufer, bei dem die Kaufsache untergegangen ist, der Bereicherungsanspruch gegen den Verkäufer belassen (BGH 53, 154 OLG Köln VersR 96, 631 m.w.N.).
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