Rechtsprechung
LG Traunstein, 19.09.2003 - 3 O 1923/99 |
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 30.06.1999 - 3 O 2849/98
- LG Traunstein, 19.09.2003 - 3 O 1923/99
- LG Traunstein, 19.09.2003 - 3 O 1923/99 O 2849/98
- OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03
- BGH, 20.07.2017 - V ZR 201/15
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.08.2015 - 3 U 4888/03
Komplexe Ansprüche aus Grundstückskaufverträgen resultierend aus einem …
Auf die Berufung der Klägerin und des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 19.09.2003, Az.: 3 O 1923/99, aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage im Verfahren LG Traunstein 3 O 1923/99 abgewiesen und werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanziellen Verfahrens LG Traunstein 3 O 1923/99 tragen die Klägerin % und der Beklagte Bei der Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 30.06.1999 (Gz.: 3 O 2849/98) hat es sein Bewenden.
a) Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19.09.2003, Az.: 3 O 1923/99, wird teilweise abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.898.698,72 EUR entgegen der Verurteilung der angefochtenen Entscheidung unbedingt zu zahlen.
b) Der Beklagte wird in weiterer Abänderung der Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 19.09.2003, Az.: 3 O 1923/99, verurteilt, (unbedingt) 5.787.597,- EUR/11.319.555,84 DM zu zahlen; etwaige aus nachstehenden Anträgen (1) bis (5) über den Klageabweisungsbetrag hinausgehende Beträge werden klageerweiternd geltend gemacht; es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen, auch diese Beträge (unbedingt) an die Klägerin zu zahlen:.
das Urteil des Landgerichts Traunstein, Az.: 3 O 1923/99, vom 19.09.2003 abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.
Im Ausgangsverfahren LG Traunstein 3 O 1923/99 führten sie zur Abänderung der beklagtenseits an die Klägerin zu leistenden Zahlungen sowie zum Fortfall der Zug-um-Zug-Verurteilung.