Rechtsprechung
LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99 |
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
- OLG Hamm, 23.11.2006 - 5 U 54/00
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 44/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehens aufzuklären (BGH NJW-RR 1992, 879, Hamm WM 1998, 1230, von Heymann in Assmann/Schütze Handbuch des Kapitalanlagerechts, § 6 Rdn. 122, 130 ff.).Das kann etwa der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allge meinen wirtschaftlichen Risiken solcher Projekte hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat (BGH NJW-RR 1992, 879).
Bei steuersparenden Bauherren- oder Erwerbermodellen hat sich der Anleger selbst -ggf. unter Hinzuziehung eines Fachberaters darüber zu unterrichten, ob die aufzuwendenden Gesamtkosten in angemessenem Verhältnis zum Wert der zu er werbenden Immobilie stehen (BGH NJW-RR 1992, 879, WM 1997, 1426).
Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die Bank nach außen erkennbar Funktionen des Verkäufers übernimmt, indem sie etwa die Käufer wirbt, sich aktiv in die Veräußerung einschaltet oder ihr die gesamte Ausgestaltung des Dreiecksverhältnisses zuzurechnen ist und gleichsam als Partei des finanzierenden Geschäfts erscheint und so einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand schafft (BGH NJW-RR 1992, 879, NJW 1988, 1583, von Heymann Rdn. 150 ff.).
- BGH, 25.02.1988 - III ZR 132/87
Darlehn - Vermögensverhältnisse - Bürgschaft
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Eine Verpflichtung, die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers zu erforschen und bei dem Vertragsabschluss zu berücksichtigen, trifft den Darlehensgeber grundsätzlich nicht gegenüber dem Darlehensnehmer (BGH NJW-RR 1988, 1512). - BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Andernfalls verletzt er Sorgfalts- und Aufklärungspflichten (BGH NJW 1998, 302, NJW 1991, 2556).
- OLG Hamm, 22.03.1999 - 31 U 169/98
Fehlende Kausalität falscher Angaben eines Anlagevermittlers bei ausdrücklichen …
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Wegen der Einzelheiten der Begründung wird insoweit auf Bl. 8-10 der Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Hamm vom 22.03.1999, Az.: 31 U 169/98, Bezug genommen. - BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95
Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von …
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Für die Erklärungen des Vermittlers muss die Beklagte einstehen, denn sie hat ihm die gesamten Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife überlassen (BGH NJW-RR 1997, 116). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86
Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines …
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die Bank nach außen erkennbar Funktionen des Verkäufers übernimmt, indem sie etwa die Käufer wirbt, sich aktiv in die Veräußerung einschaltet oder ihr die gesamte Ausgestaltung des Dreiecksverhältnisses zuzurechnen ist und gleichsam als Partei des finanzierenden Geschäfts erscheint und so einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand schafft (BGH NJW-RR 1992, 879, NJW 1988, 1583, von Heymann Rdn. 150 ff.). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
Auszug aus LG Dortmund, 10.12.1999 - 3 O 218/99
Andernfalls verletzt er Sorgfalts- und Aufklärungspflichten (BGH NJW 1998, 302, NJW 1991, 2556).
Rechtsprechung
LG Frankenthal, 17.06.1999 - 3 O 218/99 |
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 17.06.1999 - 3 O 218/99
- OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 4 U 286/99