Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Urheberrecht: Einstellung von Fahrzeugbildern aus Schadensgutachten in die Internet-Restwertbörse durch den Kfz-Versicherer ohne Zustimmung des Sachverständigen als Urheber
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Das LG Nürnberg-Fürth mit einer (aufgehobenen) Kostenentscheidung zum Thema Urheberrecht des SV-Gutachtens - rechtswidrige Einstellung der Lichtbilder in eine Restwertbörse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07
- OLG Nürnberg, 22.04.2008 - 3 W 616/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01
"Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07
Dabei ist auch auf Verkehrssitten Rücksicht zu nehmen, die in der jeweiligen Branche üblich sind (BGH GRUR 2004, 938, 939 - Comic-Übersetzungen III). - BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00
"EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2008 - 3 O 2880/07
Diese begründet kein Formerfordernis, sondern ist lediglich eine Auslegungsregel, wonach im Zweifel der Urheber keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (BGH GRUR 2003, 234, 236 - EROC III).
- OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07
Restwertbörse
Aus den genannten Gründen vermag sich der Senat der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth nicht anzuschließen, welche die Zivilkammer in einem Kostenbeschluss vom 22.01.08 (3 O 2880/07) auf eine - zwischenzeitlich erledigte - negative Feststellungsklage der hiesigen Beklagten gegen den Kläger wegen des vorliegend streitigen Sachverhalts insbesondere zu der Frage einer bestehenden Branchenübung vertreten hatte (Anlage BB 9).Einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedarf es angesichts der gegenteiligen Rechtsauffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (3 O 2880/07) im Übrigen auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
- LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2013 - 8 S 6648/12 Dass in Nürnberg Fürth die Uhren irgendwie nach Versicherung ticken, weiß man spätestens seit den Urheberrechtsprozessen? Das LG Nürnberg-Fürth (3 O 2880/07 vom 22.01.2008) war damals doch tatsächlich der Rechtsauffassung, die Versicherung des Schädigers sei auf Grund einer "Verkehrssitte" berechtigt, die Lichtbilder des Sachverständigen - ohne dessen Zustimmung - in eine Restwertbörse einzustellen.
- OLG Naumburg, 30.08.2023 - 2 U 64/23 bb) Es kann insofern auch dahinstehen, ob eine entsprechende Nutzung einen Urheberrechtsverstoß darstellen würde (so BGH, Urteil vom 29.04.2010, | ZR 68/09 - Restwertbörse I und Urteil vom 20.06.2013, | ZR 55/12 - Restwertbörse Il; a.A. LG Nürnberg-Fürth Beschl. v. 22.1.2008 - 3 O 2880/07, BeckRS 2011, 12460, beckonline).
- OLG Nürnberg, 22.04.2008 - 3 W 616/08 Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird Ziffer I. des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.01.2008 (3 O 2880/07) abgeändert:.