Rechtsprechung
LG Essen, 24.04.2014 - 3 O 289/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Kein Mangel eines Gebrauchtwagens wegen Nachlackierung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines Autokaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug wegen Mangelhaftigkeit
- ra.de
- RA Kotz
Gebrauchtwagen: Unfallfreiheit - Untersuchungspflicht Verkäufer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.04.2014 - 3 O 289/13
- OLG Hamm, 15.12.2014 - 2 U 97/14
- OLG Hamm, 29.01.2015 - 2 U 97/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus LG Essen, 24.04.2014 - 3 O 289/13
Hierin ist mit der neueren Rspr. des Bundesgerichtshofs bereits keine Beschaffenheitsvereinbarung gegeben (vgl. BGH , Urt. v. 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 [1518];… Reinking/Eggert , Der Autokauf, 12. Aufl., 2014, Rdnr. 3071), da es sich hierbei lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung handelt, mit der die Beklagte die Angaben des Vorbesitzers wiedergibt. - BGH, 19.06.2013 - VIII ZR 183/12
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Händlerpflicht zur Kenntnisverschaffung von einer …
Auszug aus LG Essen, 24.04.2014 - 3 O 289/13
Nur wenn die Erst-Untersuchung des Händlers zu anderen Erkenntnissen führt, kann dieser zu weiteren Nachforschungen verpflichtet sein, etwa zu gezielten Rückfragen oder auch zur Einsichtnahme in ihm zugängliche Dateien bzw. etwa vorhandenen Online-Datenbanken des Herstellers (auch insoweit lesenswert BGH , Urt. v. 19.06.2013, Az. VIII ZR 183/12, NJW 2014, 211 [212]). - BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Auszug aus LG Essen, 24.04.2014 - 3 O 289/13
Zu Recht wird deshalb angenommen, dass der Umstand einer technisch einwandfreien Neulackierung für sich allein keinen Mangel des Fahrzeugs begründet (vgl. BGH , Urt. v. 20.05.2009, Az. VIII ZR 191/07, NJW 2009, 2807 [2808] m. w. N.).