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   LG Paderborn, 03.02.2000 - 3 O 420/98   

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LG Paderborn, 03.02.2000 - 3 O 420/98 (https://dejure.org/2000,58700)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03.02.2000 - 3 O 420/98 (https://dejure.org/2000,58700)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 3 O 420/98 (https://dejure.org/2000,58700)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Paderborn, 30.11.2004 - 5 S 142/04

    Zahlungspflicht für R-Gespräch

    Auf Grund der von der Klägerin durchgeführten technischen Überprüfung des Anschlusses des Beklagten und des hierzu überreichten Protokolls mit Einzelgesprächsnachweisen streitet für die Richtigkeit der abgerechneten Telefonverbindungen der Anscheinsbeweis zu Gunsten der Klägerin ( LG Paderborn, Urt. v. 03.02.2000 - 3 O 420/98).
  • AG Cochem, 21.12.2004 - 2 C 449/04

    Vorlagepflicht bzgl. der Dokumentation einer technischen Überprüfung

    Der Anscheinsbeweis wird nur entkräftet, wenn die andere Partei Tatsachen behauptet und beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs ergibt (vgl. LG Paderborn, Urt. v. 03.02.2000 - 3 O 420/98).
  • LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04
    Es besteht daher für die Richtigkeit ein Anscheinsbeweis nach § 16 TKV ( vgl. LG Paderborn, Az. 3 O 420/98 ).
  • LG Landau/Pfalz, 21.11.2002 - 1 S 75/02

    Berechnung der Telefongebühren: Erschütterung des Anscheinsbeweises der

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • LG Landau/Pfalz, 29.10.2002 - 1 S 75/02
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • AG Cochem, 23.11.2004 - 2 C 449/04
    Der Anscheinsbeweis wird nur entkräftet, wenn die andere Partei Tatsachen behauptet und beweist, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs ergibt (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, AZ: 3 O 420/98 ).
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