Rechtsprechung
LG Leipzig, 22.06.2020 - 3 O 564/20 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 204-IV-20
Anforderungen an Begründung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung …
Ausgangspunkt der Verfassungsbeschwerde sind zwei Prozesskostenhilfeverfahren (03 O 564/20 und 03 O 575/20), welche der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen für Sturm- und Vandalismusschäden an einer in seinem Eigentum stehenden Mühle bei dem Landgericht Leipzig betrieb.Im Verfahren 03 O 564/20 begehrte der Beschwerdeführer neuerlich Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die A. AG (künftig: Versicherung) wegen Leistungen im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung.
Zudem hat der Beschwerdeführer schon die landgerichtliche Entscheidung aus dem vorangegangenen Prozesskostenhilfeverfahren, aber auch den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts vom 22. Juni 2020 (3 O 564/20), mit dem sein neuerlicher Prozesskostenhilfeantrag vom 10. März 2020 offenbar als unzulässig verworfen und der im Wege der Beschwerde angegriffen worden war, weder vorgelegt noch dessen wesentlichen Inhalt mitgeteilt.
- OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20
Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?
Die Geltendmachung von Versicherungsleistungen gegenüber der Antragsgegnerin zu 2.), bei der der Antragsteller eine Gebäudeversicherung in Bezug auf das streitgegenständliche Objekt unterhält, ist bereits Gegenstand zweier weiterer Prozesskostenhilfegesuche, die unter den Az. 3 O 2125/19 und 3 O 564/20 vor dem Landgericht Leipzig abschlägig beschieden wurden. - OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20
Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13.07.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 22.06.2020 - Az.: 3 O 564/20 - wird zurückgewiesen. - OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20 Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13.07.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 22.06.2020 - Az.: 3 O 564/20 - wird zurückgewiesen.