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   LG Stuttgart, 22.02.2007 - 3 Qs 11/07   

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LG Stuttgart, 22.02.2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,33486)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,33486)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,33486)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 132 (Ls.)
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   LG Dresden, 19.02.2007 - 3 Qs 11/07   

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LG Dresden, 19.02.2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,58196)
LG Dresden, Entscheidung vom 19.02.2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,58196)
LG Dresden, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 3 Qs 11/07 (https://dejure.org/2007,58196)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Dresden, 25.01.2008 - 3 Qs 188/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entscheidung über die Erstreckung der

    rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren zum Pflichtverteidiger ist jedoch schlechthin unzulässig, unwirksam und mithin ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hat, seine Bestellung vor Abschluss des Verfahrens, gleich in welchem Verfahrensstadium, beantragt hatte (siehe Beschluss der Kammer vom 19.02.2007, 3 Qs 11/07 m.w.N. ) .
  • LG Limburg, 11.12.2017 - 1 Qs 162/17
    Die Kammer folgt in ständiger Spruchpraxis im Ergebnis und in der Begründung der überzeugenden Argumentation des Landgerichts Mühlhausen in seinem Beschluss vom 25.09.2007 (Az. 9 Qs 18/07, zit. n. juris; so auch ausdrücklich LG Magdeburg, Beschluss vom 06.08.2008, Az. 24 Qs 72/08, zit. n. juris) und des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 09.03.2006 (Az.: 5 Ws 563/05 = StV 2007, S. 372-375, zit n. juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2000, 1 Ws 2006/00, zit. n. juris; LG Neuruppin, Beschl. v. 05.02.2003, Az.: 11 Qs 13/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.1992, 1 Ws 427/92; LG Dresden, Beschluss vom 19.02.2007, 3 Qs 11/07).
  • LG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 KLs 4118 Js 13226/07

    Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss

    Im Übrigen kommt eine stillschweigende Beiordnung nur in Betracht, wenn der Angeklagte noch keinen oder keinen ( Wahl- ) Verteidiger mehr hat, woran es hier ebenfalls fehlt ( vgl. LG Dresden, Beschluss vom 19.02.2007, 3 Qs 11/07, zitiert nach Juris ).
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