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   OVG Saarland, 08.06.2004 - 3 R 2/04   

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https://dejure.org/2004,40558
OVG Saarland, 08.06.2004 - 3 R 2/04 (https://dejure.org/2004,40558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2004 - 3 R 2/04 (https://dejure.org/2004,40558)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 3 R 2/04 (https://dejure.org/2004,40558)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentumunterirdisches

    Abdruck S. 9 (vorgehend zu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 3 Q 3/03 - und Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 - sowie BVerwG, Beschluss vom 1.2.2005 - 7 B 115/04 -)] Einer so begründeten Duldungspflicht in Bezug auf den in Rede stehenden Regenwasserkanal unterliegen die Kläger nicht.

    Insoweit ist die Argumentation des 3. Senats des erkennenden Gerichts, die Verwirkung als Rechtsinstitut werde, da sie nur eine verteidigungsweise Wirkung zwischen denselben Beteiligten habe, durch das wasserrechtliche Regime nicht verdrängt [OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.6.2004 - 3 R 2/04 -, amtl.

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.6.2004, a.a.O., amtl.

  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 92/05

    Nachbarschutz gegenüber Wohnhäusern in einer bisherigen Ruhezone

    Hinsichtlich der Frage der Entwässerung werde auf den entsprechenden Vortrag in den Verfahren 11 K 112/01 (VG) bzw. 3 R 2/04 (OVG) verwiesen.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage der Kläger zu 1. und 2. gegen die Gemeinde A-Stadt auf Nutzungsuntersagung einer gemeindlichen Entwässerungsleitung mit Urteil vom 08.06.2004 - 3 R 2/04 - unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 06.12.2002 - 11 K 112/01 - insgesamt ab: Die Kläger zu 1. und 2. hätten zwar gegenüber der Gemeinde als Eigentümerin der streitigen gemeindlichen Kanalleitung und Störerin tatbestandlich einen Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 BGB; dieser Anspruch sei jedoch verwirkt.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Kläger zu 1. und 2. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OVG vom 08.06.2004 - 3 R 2/04 - mit Beschluss vom 01.02.2005 - 7 B 115.04 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 K 92/05, 5 F 70/03, 11 K 112/01 (jeweils VG), 1 W 18/04 und 3 R 2/04 (jeweils OVG), 7 B 115/04 (BVerwG) sowie der beigezogen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und des Rechtsausschusses, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat im Urteil vom 08.06.2004 - 3 R 2/04 - ausgeführt, die Kläger zu 1. und 2. hätten ihren materiellen Anspruch auf Beseitigung des bereits Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts von der Gemeinde A-Stadt verlegten Abwasserkanals (DN 300), über den auch die Abwässer der im Bereich des weiter nördlich befindlichen Schwarzen Wegs vorhandenen Bebauung der Kanalisation in der Luisenstraße zugeleitet werden und der auch der Entwässerung auch des zugelassenen Bauvorhabens dienen soll, verwirkt.

  • BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines

    Auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 (- 3 R 2/04 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 -), wonach die Herkunft des Abwassers von einer bestimmten Straße keine Eigentumsstörung sei, kam es somit nicht an.
  • OVG Saarland, 02.02.2004 - 3 Q 3/03

    Rechtsinstitut der Verwirkung; Anfechtung der Widmung einer Kanalleitung durch

    Das Antragsverfahren wird insoweit als Berufungsverfahren unter der Geschäftsnummer 3 R 2/04 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
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