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   OLG Hamm, 06.03.2018 - 111-3 RBs 38/18   

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OLG Hamm, 06.03.2018 - 111-3 RBs 38/18 (https://dejure.org/2018,11807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2018 - 111-3 RBs 38/18 (https://dejure.org/2018,11807)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2018 - 111-3 RBs 38/18 (https://dejure.org/2018,11807)
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  • OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
  • OLG Hamm, 03.09.2012 - 3 RBs 235/12

    Geschwindigkeitsmessung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    Falls eine solche konkrete Bezeichnung des wesentlichen vorenthaltenen Aktenmaterials dem Verteidiger nicht möglich ist, weil ihm die Akten, in die er Einsicht nehmen will, verschlossen geblieben sind, so muss er sich jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die AkteneinSicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Senat darlegen (vgl. BGH a.a.O. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 3. September 2012 - III-3 RBs 235/12 BeckRS 2012,.22839*, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2014 1 ss (OWi) 34/14 -, BeckRS 2014, 11792; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 311 SsRs 98/13 -, NStZ 2014, 526).
  • BVerfG, 20.03.2012 - 2 BvR 1382/09

    Anforderungen an substantiierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    des Senatsbeschlusses vom 15. August 2017 in Kopie jeweils vollständig in das Rechtsbeschwerdevorbringen eingefügt werden, ohne die für das Rügevorbringen relevanten Passagen konkret zu bezeichnen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.März 2012-2 BvR 1382/09 -juris, Rdnr. 5).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 42/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    Es ist nicht Aufgabe des Rechtsbeschwerdegerichts, sondern die der Verteidigung bzw. des Rechtsmittelführers, aus einem Aktenkonvolut die möglicherweise passenden Verfahrenstatsachen dem gerügten Verfahrensfehler zuzuordnen (vgl. BGH, BeschluSs vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10 -, juris).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    c) Ohne dass es hier noch darauf ankommt, wird der Betroffene mit Blick auf die Rechtsbeschwerdebegründung darauf hingewiesen, dass seine Rüge auch deswegen unzulässig ist, weil grundsätzlich substantiierter Vortrag dazu erforderlich ist, welche Tatsachen sich aus welchen genau bezeichneten Stellen der Akten ergeben hätten und welche Konsequenzen für die Verteidigung daraus folgten womit gleich-zeitig das Erfordernis möglichst konkreten Vortrags bei einer Rüge wegen unterlas sener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht korrespöndiert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 -4 StR 599/09 -, NStZ 2010, 530, 531).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2018 - 3 RBs 38/18
    Zudem wird von der Rechtsprechung verlangt, dass der Beschwerdeführer nicht nur die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen können, der seiner Rüge den Boden entzieht (vgl. KK StPO/Gericke, 7. Auflage, § 344, Rdnr. 38 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005-2 BvR 656/99, 657/99 und 683/99 - NJW 2005, 1999, 2001 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

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