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   BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81   

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https://dejure.org/1982,1852
BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81 (https://dejure.org/1982,1852)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1982 - 3 RK 7/81 (https://dejure.org/1982,1852)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 3 RK 7/81 (https://dejure.org/1982,1852)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 58
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
    An dieser Entscheidung hat er in BSGE 45, 126, 128, 129 = BSG SozR 2200 § 182 RVO Nr. 26 festgehalten.

    Der Senat hat sich deshalb mit dem angeführten Satz ausdrücklich auf die Entscheidung in BSGE 45, 126, 128 bezogen.

  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
    Ob das im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu berichtigen ist, wenn der Arbeitgeber es schuldhaft falsch ermittelt hatte und sich nachträglich ein höheres Entgelt ergibt (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3 und 5), kann dahinstehen.
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 16/76

    Krankenversicherung aufgrund der Kassenmitgliedschaft und die ledigliche

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
    Das BSG hat allerdings in dem vom LSG erwähnten Urteil (BSGE 42, 163, 168) ausgeführt, das nach § 182 Abs. 5 RVO maßgebende Entgelt gelte als dasjenige Entgelt, das der Versicherte unter normalen Verhältnissen während der Arbeitsunfähigkeit erzielt hätte.
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 105/71

    Krankheitsfall - Lohnfortzahlung - Krankengeld - Bemessung - Grundlohn -

    Auszug aus BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
    Der Senat hat dabei aber ausdrücklich auf die "letzte" Arbeitsunfähigkeit abgestellt (BSGE 36, 59, 60 = SozR RVO § 182 Nr. 60).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Mit ihrer Revision rügt die Beklagte sinngemäß die Verletzung von § 47 Abs. 1 und 2 SGB V. Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSGE 53, 58 = SozR 2200 § 182 Nr. 79) zu § 182 Reichsversicherungsordnung (RVO) könne für die Krg-Berechnung auch ein Zeitraum heranzuziehen sein, in dem schon AU bestanden habe, das Entgelt aber nach den Grundsätzen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weiter gezahlt worden sei.

    Als entscheidend wurde dabei angesehen, dass das Arbeitsentgelt so in die Verfügungsgewalt des Versicherten gelangt sein musste, dass er darüber bestimmen konnte (vgl zum Übg: BSGE 52, 102, 105 f = SozR 2200 § 182 Nr. 75 S 138 f: Berücksichtigung jährlich wiederkehrender Zuwendungen nur, wenn sie im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossen sind; ähnlich zu einer Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 74 f, wo erwogen wird, ob das Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen ausreichen könnte; ferner BSGE 46, 203, 206 ff = SozR 2200 § 1241 Nr. 9 S 25 f: keine Berücksichtigung einer rückwirkend tatsächlich zugeflossenen Lohnerhöhung; die Frage, ob im Bemessungszeitraum unrichtig ermitteltes Arbeitsentgelt bei der Bemessung zu berücksichtigen ist, für den Bereich der Krankenversicherung ausdrücklich offen lassend BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79: nicht ausgezahlte Nachtschicht- und Erschwerniszulagen).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst

    Die Frage, ob im Bemessungszeitraum falsch ermitteltes Arbeitsentgelt bei der Bemessung zu berücksichtigen ist, hat das BSG für den Bereich der Krankenversicherung ausdrücklich offen gelassen (BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79: Nicht ausgezahlte Nachtschicht- und Erschwerniszulagen).
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Die Frage, ob im Bemessungszeitraum falsch ermitteltes Arbeitsentgelt bei der Bemessung zu berücksichtigen ist, ist jedoch bisher für diese Leistungsbereiche nicht entschieden, für den Bereich der KV ausdrücklich offengelassen worden (BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79).
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Vom Arbeitgeber fehlerhaft zu niedrig ermitteltes, aber zu keinem Zeitpunkt ausgezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Krankengeldbemessung demgegenüber nicht zu berücksichtigen (vgl Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 7/81, BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79).
  • BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 21/94

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei nachgezahltem Arbeitsentgelt

    Die Ermittlung des für den Bemessungszeitraum zu beanspruchenden, nicht zugeflossenen Arbeitsentgelts würde zu einer staatlichen Überprüfung des Lohnanspruchs des Arbeitslosen durch Arbeitsämter führen und Lohnstreitigkeiten als Vorfrage auf die Arbeitsämter und ggfs die Sozialgerichte verlagern (BSG NZA 1993, 621, 624; vgl auch: BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79).

    Eine solche Folgerung ist auch in anderen Sozialleistungsbereichen bisher nicht gezogen worden (vgl BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79; Kummer, in: Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, RdNrn 70 ff; H. Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 182 Anm 17b und e - Stand: September 1985).

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsentgelt - Krankengeld

    Die Zuordnung der Urlaubsabgeltung zum laufenden Arbeitsentgelt kann insbesondere nicht - wie die Revision meint - daraus hergeleitet werden, daß das ihr zugrundeliegende Urlaubsentgelt (§ 11 BUrlG) Teil des laufenden Arbeitsentgelts ist (BSGE 53, 58, 60).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Das ist auch bei anderen Sozialleistungen nicht Aufgabe von Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten (BSGE 53, 58, 62 = SozR 2200 § 182 Nr. 79).
  • SG Hannover, 18.09.2007 - S 44 KR 366/03
    Die Krankenkasse habe nach der Rechtssprechung des Bundessozialge-richts (BSG, Urteil vom 20. Januar 1982, 3 RK 7/81) grundsätzlich von dem Arbeitsent-gelt auszugehen, welches durch den Arbeitgeber bescheinigt wurde.

    Sie kann sich im konkreten Fall nicht auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Janu-ar 1982, 3 RK 7/81) berufen, wonach die richtige Berechnung des Arbeitsentgelts im Be-messungszeitraum (§ 47 Abs. 2 SGB V) nicht Aufgabe der Krankenkassen und der Ge-richte ist.

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von

    Das ist auch bei anderen Sozialleistungen nicht Aufgabe von Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten (BSGE 53, 58, 62 [BSG 20.01.1982 - 3 RK 7/81] = SozR 2200 § 182 Nr. 79).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

    Ein Lohnabrechnungszeitraum umfaßt 20 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt daher auch dann, wenn das letztgenannte Erfordernis nur mit Hilfe von Tagen mit Anspruch auf Urlaubsentgelt erfüllt wird (Schönefelder/Kranz/ Wanka" Komm zum AFG, Rdz 8 zu S 112 AFG in der ursprünglichen Fassung; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand Februar 1987, 5 112 Anm 6; Eckert ua, Gemeinschaftskommentar zum AFG, % 112 Rdz 12; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, % 112 Rdz 19; vgl ferner BSGE 53, 58 : SozR 2200 S 182 Nr. 79; BSG SozR 2200 $ 1241 Nr. 30).
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83

    Erhalt einer Geldleistung

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 11/85

    Regellohn- und Übergangsgeldberechnung - unbillige Härte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2005 - L 5 KR 187/03

    Krankenversicherung

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 KN 3/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2018 - L 4 KR 60/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2018 - L 4 KR 457/15
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