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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99   

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VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99 (https://dejure.org/1999,11062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3 S 1163/99 (https://dejure.org/1999,11062)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3 S 1163/99 (https://dejure.org/1999,11062)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 324
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Die nähere Umgebung muß dabei soweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflußt (grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369).

    Das Gebot des Einfügens zwingt nicht zur Uniformität (so BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 83.77

    Gewährung von Erholungsfürsorge - Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 23.1.1981 - 4 C 83.77 -, BRS 38, Nr. 98) hat dazu ausgeführt, daß dann, wenn eine Nutzung zurückgehe oder gar eingestellt werde, zu prüfen sei, ob die bodenrechtliche Situation noch von der früheren Nutzung geprägt werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 2549/95

    Stellplatzbedarf für ein Friseurgeschäft - Änderung in einen Sex-Video-Shop

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Aber auch für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs für die ursprüngliche Anlage ist von denjenigen Stellplatzrichtlinien auszugehen, die im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nutzungsänderung gelten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.8.1997 - 5 S 2549/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1990 - 11 A 2085/88

    Nutzungsänderung; Eisenwarenhandlung; Benutzung einer baulichen Anlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Ist das Ein- und Ausparken nur unter Zuhilfenahme einer nicht unkomplizierten, ggf. auch störanfälligen Technik möglich, wie z.B. bei einem mehrstöckigen Parklift, und besteht deshalb die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, daß Parkliftanlagen von den Besuchern nicht angenommen werden, so fehlt es an der erforderlichen Eignung der Stellplätze (OVG NW, Urteil vom 21.8.1990 - 11 A 2085/88 -, BRS 50, Nr. 127 für Stellplätze einer Spielhalle).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1992 - 5 S 415/91

    Baugenehmigungsverfahren: Vertretung des Bauherrn durch Bevollmächtigten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Ein Stellplatz ist nur dann geeignet im Sinne des § 37 Abs. 1 LBO, wenn er funktionsgerecht ohne Mißstände genutzt werden kann, d.h., wenn seine bestimmungsgemäße Benutzung durch Bewohner oder Besucher der stellplatzpflichtigen Anlage in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht gewährleistet ist und wenn durch die Benutzung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1992, BWGZ 1993, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Voraussetzung für eine wirksame Überleitung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich Urteil vom 20.10.1972 - 4 C 14.71 -, BVerwGE 41, 67; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.2.1995 - 8 S 2183/94 -, VBlBW 1995, 400) darüber hinaus, daß die entsprechenden Vorschriften und Pläne zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung Ergebnis sachgemäßer Abwägung der damals beachtlichen Belange waren sowie zur Zeit der Überleitung ein rechtlich einwandfreies Abwägungsergebnis darstellen.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Zu berücksichtigen ist dabei, daß sich aus dem im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme auch die Pflicht der nachbarlichen Abstimmung zur Ausräumung von Konflikten ergibt; auch durch Maßnahmen am Bauvorhaben selbst können sich daher im Einzelfall Konflikte im Rahmen des § 34 BauGB ausräumen lassen (BVerwG, Urteil vom 18.2.1983 - 4 C 18.81 -, ZfBR 1983, 193).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Es ist aber jedenfalls dann nicht allein auf den optischen Eindruck abzustellen, wenn die Bebauung diesseits und jenseits der Straße jeweils unterschiedliche Nutzungen aufweist (BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 28.83 -, NJW 1985, 1569).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
    Voraussetzung für eine wirksame Überleitung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundsätzlich Urteil vom 20.10.1972 - 4 C 14.71 -, BVerwGE 41, 67; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.2.1995 - 8 S 2183/94 -, VBlBW 1995, 400) darüber hinaus, daß die entsprechenden Vorschriften und Pläne zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung Ergebnis sachgemäßer Abwägung der damals beachtlichen Belange waren sowie zur Zeit der Überleitung ein rechtlich einwandfreies Abwägungsergebnis darstellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Dass die Syrisch-Orthodoxe Kirche in Deutschland nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat, ist für die Eigenschaft ihrer Gotteshäuser als kirchliche Anlagen unerheblich, zumal auch Moscheen wegen ihrer Funktion als Gebetshäuser trotz Fehlens organisatorischer kirchlicher Strukturen zunehmend den Anlagen für kirchliche Zwecke zugerechnet werden (vgl. etwa BVerwG , Urteil vom 27.02.1992 - 4 C 50.89 -, BRS 54 Nr. 193; anders VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.09.1999 - 3 S 1163/99 -, VBlBW 2000, 324: Moscheen sind Anlagen für religiöse/kulturelle Zwecke).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

    Der Senat hat allerdings in seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Festsetzung als gemischtes Bauviertel in alten Bebauungsplänen der Beklagten angesichts der nicht näher konkretisierten Zweckbestimmung als "Wohn- und Geschäftsviertel" buchstäblich jede Art der baulichen Nutzung von reiner Wohnbebauung bis zum emissionsträchtigen Industriebetrieb erlaube und daher mangels eines rechtlich einwandfreien Abwägungsergebnisses schon bei der Planaufstellung nach § 173 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BBauG 1960 nicht wirksam übergeleitet worden sei (vgl. Urteile vom 29.09.1999 - 3 S 1163/99 -, VBlBW 2000, 324 f. und vom 31.01.2001 - 3 S 2586/99 -).
  • VG Würzburg, 25.07.2017 - W 4 K 16.936

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch offene Doppelparker in

    Etwas anderes gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO allerdings dann, wenn von Stellplätzen oder Garagen Belästigungen oder Störungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzulässig sind (BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59/02 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, U.v. 29.9.1999 - 3 S 1163/99 - juris Rn. 10).

    Zwar kann es im Einzelfall einem Stellplatz an der hinreichenden Beschaffenheit und damit der Geeignetheit fehlen, wenn er aufgrund eines komplizierten oder aufwendig zu bedienenden Systems nach der Lebenserfahrung nicht genutzt wird (VGH Baden-Württemberg, U.v. 29.9.1999 - 3 S 1163/99 - juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Auf die insoweit geänderte Verpflichtungsklage hat sich die Beklagte rügelos eingelassen (vgl. VGH BW, U.v. 29.9.1999 - 3 S 1163/99 - juris Rn. 51) und diese bauordnungsrechtlichen Aspekte mit Schreiben vom 13. Februar 2019 zum Gegenstand ihres Bescheids vom 15. September 2014 gemacht.
  • VG Gelsenkirchen, 17.01.2014 - 5 L 1469/13

    Nachbarschutz durch die Vorschriften über die Bedachung nur hinsichtlich der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.08.1990 - 11 A 2085/88 -, zum Stellplatzbedarf einer Spielhalle, sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1999 - 3 S 1163/99 -, zum Stellplatzbedarf für ein Islamisches Zentrum, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1807/10

    Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Verkehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.08.1990 - 11 A 2085/88, zum Stellplatzbedarf einer Spielhalle, sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1999 - 3 S 1163/99 -, zum Stellplatzbedarf für ein Islamisches Zentrum, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 12.02.2007 - M 8 K 06.3626

    Moschee in S....; kirchlich/kulturelle Einrichtung mit den vorgesehenen Ausmaßen

    Ob sich die hierdurch ausgelösten bodenrechtlichen Spannungen in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Erschließung und ausreichender Stellplätze lösen lassen (so VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.9.1999, Az: 3 S 1163/99, BRS 62, Nr. 151), kann vorliegend offen bleiben.
  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1801/10

    Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Verkehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.08.1990 - 11 A 2085/88, zum Stellplatzbedarf einer Spielhalle, sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1999 - 3 S 1163/99 -, zum Stellplatzbedarf für ein Islamisches Zentrum, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2011 - 5 K 1784/10

    Mehrfamilienhaus; Tiefgarage; Vekehrsimmissionen, Verkehrsaufkommen;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.08.1990 - 11 A 2085/88 -, zum Stellplatzbedarf einer Spielhalle, sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 1999 - 3 S 1163/99 -, zum Stellplatzbedarf für ein Islamisches Zentrum, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 28.02.2023 - M 9 SN 22.160

    Versenkgaragen als Tiefgarageneinstellplätze

    Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn das Ein- und Ausparken in den Stellplatz nur unter Zuhilfenahme einer nicht unkomplizierten, ggf. auch störanfälligen Technik möglich ist und deshalb nach allgemeiner Lebenserfahrung die nicht von der Hand zu weisende Gefahr besteht, dass die Anlage von den Fahrzeugführern nicht angenommen wird und diese zum Zwecke des Parkens auf den öffentlichen Straßenraum ausweichen (so für einen mehrstöckigen "Parklift", der aus diesem Grund den Stellplatzbedarf für Besucher eines Islamischen Zentrums mit Gebetsräumen nicht erfüllen könne, VGH BW, U.v. 29.9.1999 - 3 S 1163/99 - juris Rn. 53 f.; ähnlich für eine Spielhalle OVG NW, U.v. 21.8.1990 - 11 A 2085/88 - juris Rn. 8; vgl. auch Hensel in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, 24. Ed. 1.11.2019, Art. 47 BayBO Rn. 80).
  • VG Gelsenkirchen, 07.09.2005 - 10 K 5015/02

    Gebetsstätte, Stellplätze

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