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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.1985 - 3 S 1606/84   

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VGH Baden-Württemberg, 06.03.1985 - 3 S 1606/84 (https://dejure.org/1985,2822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.1985 - 3 S 1606/84 (https://dejure.org/1985,2822)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 1985 - 3 S 1606/84 (https://dejure.org/1985,2822)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1985, 457
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09

    Rechtsgrundlage für die Anordnung auf Entfernung eines Einrichtungsgegenstands

    Im Übrigen vermag der Senat auch nicht zu erkennen, warum die Baurechtsbehörde gehindert sein sollte, einer Nutzungsänderungsgenehmigung (ggf. auch nachträglich nach Maßgabe der §§ 58 Abs. 6 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 2 LBO) Auflagen beizufügen, um - wie hier - von den Benutzern der Anlage Gefahren für Leben oder Gesundheit abzuwenden, welche ggf. im Zusammenhang mit ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung drohen, etwa aufgrund ihr dienenden Einrichtungsgegenständen, deren Aufstellen und Belassen auch eine Form der Nutzung der baulichen Anlage darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457 ).

    Die angeordnete Entfernung des Kletterturms, mit der letztlich nur die anders nicht zu verwirklichende, gerade mit seinem weiteren Belassen verbundene Nutzung der Halle untersagt bzw. deren Benutzung entsprechend beschränkt werden sollte (vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Entfernungsverfügung Decker in: Simon, BayBO , Art. 82 Rn. 269; zur Zulässigkeit einer auf § 64 S. 2 LBO 1983 bzw. § 101 S. 2 LBO 1980 gestützten Entfernungsverfügung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457, Urt. v. 08.02.1984 - 3 S 2764/83 -, Urt. v. 17.12.1976 - VIII 1804/75 -, Urt. v. 13.03.1974 - III 189/73 -, Urt. v. 14.11.1972 - III 463/69 - insoweit anders BayVGH, Urt. v. 17.07.1974 - 78 II 72 -, BayVBl 1974, 644), stellte auch ersichtlich das gegenüber einer Untersagung der Nutzung der Halle als "Family-Entertainment-Center" mildere Mittel dar; hierauf hat das Landratsamt in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen.

  • VG Stuttgart, 22.10.2003 - 3 K 1019/03

    Nutzungsuntersagung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution neben

    Denn ebenso wie der Aufenthalt von Menschen bildet das Aufstellen und Belassen von Einrichtungsgegenständen in einem Gebäude eine Form der Nutzung des Gebäudes, die gemäß § 65 Satz 2 untersagt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.03.1985 - 3 S 1606/84 - ; offengelassen in VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80 - vgl. auch Sauter, LBO § 65 Rdnr. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1991 - 3 S 1962/90

    Unzulässigkeit eines gewerblichen Lagerplatzes für organische Materialien im

    Die Ermächtigung dafür, die die Substanz des Lagerplatzes bildenden "Aufschüttungen und Lagerungen" (Materialhalden) vom Grundstück zu entfernen, ergibt sich, soweit es sich um eigenständige Anlagen i.S.d. § 1 LBO handelt, unmittelbar aus § 64 S. 1 LBO, im übrigen aus § 64 S. 2 LBO (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Urt. v. 6.3.1985 -- 3 S 1606/84 --, VBlBW 1985, 457).
  • VG Stuttgart, 21.04.2004 - 3 K 4344/02

    Untersagung eines Bordellbetriebs in einem Gewerbegebiet

    Die Ermächtigung in § 65 Satz 2 LBO deckt nicht nur das Gebot, die Nutzung eines Gebäudes oder bestimmter Räume zu unterlassen, sondern grundsätzlich auch das mit solchen Nutzungsuntersagungen gekoppelte Gebot, die dorthin verbrachten Einrichtungsgegenstände zu beseitigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1990 - 3 S 2502/89

    Zur Zulässigkeit von Spielhallen im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet

    Zutreffend hat die Beklagte diese Maßnahme ebenfalls auf § 64 S. 2 LBO gestützt (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 6.3.1985 -- 3 S 1606/84 --).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

    Insbesondere kann von Art. 76 Satz 2 BayBO auch die Räumung einer baulichen Anlage gedeckt sein, wenn die Nutzungsuntersagung nur durch Entfernung sämtlicher in oder auf der Anlage gelagerten Gegenstände realisiert werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - juris Rn. 24; U.v. 15.5.1986, BayVBl. 1987, 150; VGH BW, U.v. 6.3.1985 - 3 S 1606/84 - VBlBW 1985, 457).
  • VG Freiburg, 23.07.2003 - 7 K 1262/01
    Zu Recht hat der Beklagte auch die Verpflichtung zur Beseitigung der abgelagerten Materialien und Baumaschinen auf § 65 Satz 2 LBO gestützt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457; Dürr, BauR, 10.A., Rnr. 249 m.w.N.).
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