Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.06.1994 - 5 K 214/94
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 64 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93
Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94
Rechtsschutz wird hier lediglich unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes gewährt, also nur dann, wenn die Befreiung für die Nachbarn unzumutbare Auswirkungen zur Folge hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, BauR 1987, 70; Beschluß des erkennenden Senats vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, BWGZ 1994, 370).Nach gefestigter Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs haben Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 12.11.1993, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94
Rechtsschutz wird hier lediglich unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes gewährt, also nur dann, wenn die Befreiung für die Nachbarn unzumutbare Auswirkungen zur Folge hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, BauR 1987, 70; Beschluß des erkennenden Senats vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 -, BWGZ 1994, 370). - VGH Baden-Württemberg, 26.11.1993 - 3 S 2606/93
Schutz des Wohnfriedens - Abstandsflächenvorschriften - Schutz gegen Einblicke
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94
Mehr können die Antragsteller auch unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes nicht verlangen (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1045/93
Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1967/94
In entsprechender Anwendung der für die Bemessung der bauordnungsrechtlichen Abstandsfläche geltenden Bestimmung des § 6 Abs. 4 Satz 1 LBO wird die von der Baugrenze geschützte Fläche bei Vorliegen einer auf dem Baugrundstück abknickenden Baugrenze, wie dies hier der Fall ist, in der Regel durch die Ziehung einer rechtwinkligen Verbindungslinie von deren Eckpunkten aus ermittelt (vgl. hierzu auch Beschluß des erkennenden Senats vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -).
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97
Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche; …
Eine Baugrenze entfaltet nachbarschützende Wirkung regelmäßig nur für die ihr rechtwinklig vorgelagerte Grundstücksfläche, nicht jedoch in ihrer gedachten Verlängerung (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 10.11.1994 - 3 S 1967/94).Nur in der rechtwinklig dieser Baugrenze vorgelagerten Fläche auf dem Baugrundstück vermittelt sie Nachbarschutz (entsprechend für den Fall der auf dem Baugrundstück abknickenden Baugrenze VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.11.1994 - 3 S 1967/94 -); daß ihr weiter südöstlich, gleichsam in gedachter Fortsetzung der Baugrenze in dieser Richtung, gleichfalls nachbarschützende Wirkung zukommen sollte, kann den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entnommen werden.
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06
Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs können Baugrenzen nachbarschützende Wirkung regelmäßig nur für die ihnen rechtwinklig vorgelagerten Grundstücksflächen, nicht jedoch in ihrer gedachten Verlängerung entfalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BauR 1998, 521; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1967/94 -). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 S 781/01
Angrenzerbenachrichtigung über Bauvoranfrage - Bestimmtheit
Die westliche Baugrenze, die dem Grundstück des Klägers gegenüber liegt, dient nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs auch dem Schutz des Klägers (vgl. Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, vom 10.11.1994 - 3 S 1967/94 - und vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03 Im Übrigen kommt selbst planerisch festgesetzten Baugrenzen nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs nachbarschützende Wirkung regelmäßig nur für die ihnen rechtwinklig vorgelagerten Grundstücksflächen zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BauR 1998, 521, und Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1967/94 -).