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   VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98   

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VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98 (https://dejure.org/1999,13180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 (https://dejure.org/1999,13180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 3 S 2850/98 (https://dejure.org/1999,13180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung zum Verkehr mit Taxen - Konzessionsübertragung - Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    Ist ein Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 3 PBefG jedoch nicht mehr vorhanden, so kommt eine Genehmigung der Konzessionsübertragung nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.11.1996, GewArch 1996, 109 sowie BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354).

    In diesem Sinne äußert sich auch der BGH in seinem Urteil vom 27.9.1989 (NJW 1990, 1354, 2. Sp.).

    Lediglich zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen von Taxiunternehmen, denen ohne gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung ihres Unternehmens nicht möglich wäre, wurde eine Ausnahmeregelung dahin getroffen, daß im Falle der Übertragung des Unternehmens im ganzen oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten übertragen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

    Die Taxikonzession selbst hingegen ist als eine durch das öffentliche Recht gewährte und bestimmte Rechtsposition, die nicht das Substrat eigener Leistung darstellt, kein vermögenswertes Recht, das den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355 m.w.N.).

    Der BGH (Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354) qualifiziert § 2 Abs. 3 PBefG als ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.

    Indem nach § 2 Abs. 3 PBefG die Übertragung der Konzession nur zusammen mit der gleichzeitigen Übertragung des ganzen Unternehmens oder wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens erfolgen darf, will der Gesetzgeber daher zugleich auch der Wahrung des verfassungsrechtlich geschützten Anspruchs der Mitbewerber auf Chancengleichheit und Freiheit der Berufswahl dienen (so ausdrücklich auch BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

    Insoweit bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift keine Bedenken (BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354, 1355).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    Die Vorschriften über die Genehmigung einer Konzessionsübertragung zum Verkehr mit Taxen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG und § 2 Abs. 3 PBefG dienen auch dem Schutz der rechtlichen Interessen von Neubewerbern (zugleich Abgrenzung von VGH Bad-Württ, Urteil vom 11.6.1992 - 14 S 2912/90 -, NVwZ-RR 1993, 445 zu Konzessionsübertragungen von Linienverkehrsgenehmigungen).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des VGH Bad.-Württ., vom 11.6.1992 (NVwZ-RR 1993, 445).

    Zur Begründung ihrer Auffassung verweisen sie auf die Entscheidung des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.6.1992 (NVwZ-RR 1993, 445).

    Die Übertragung der oben angeführten Argumentation des 14. Senats im Urteil vom 11.6.1992 (aaO), würde allerdings bedeuten, daß § 2 Abs. 3 die Neubewerber deshalb nicht schützte, weil diese bereits durch die dem Altinhaber erteilte und bestandskräftig gewordenen Konzessionen rechtlich betroffen seien und die Genehmigung der Übertragung nur zu einem Wechsel des Inhabers der Konzessionen, nicht aber zu einer Änderung ihres Inhalts und Umfangs führte und insbesondere ihre Geltungsdauer unberührt lasse.

  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    In einer Entscheidung zum Güterkraftverkehr (Beschl. v. 14.10.1975, BVerwGE 40, 196, 232) hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich ausgeführt, daß der Handel mit Genehmigungen für den Güterfernverkehr gegen Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, da er zu einer unerträglichen Benachteiligung von Mitbewerbern führe (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 4.10.1989, DVBl. 1990, 38, 39).

    Lediglich zur Wahrung der schutzwerten Interessen von Taxiunternehmen, denen ohne die gleichzeitige Übertragung der bestehenden Genehmigung eine sinnvolle Verwertung ihres Unternehmens nicht möglich wäre (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4.10.1989, DVBl. 1990, 38) und damit zur Erhaltung eines leistungsfähigen Taxigewerbes insgesamt wurde in § 2 Abs. 3 PBefG eine Ausnahmeregelung getroffen.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    Ebenso hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.11.1981 (BVerwGE 64, 238, 245) dargelegt, daß die Chancengleichheit der Bewerber wesentlich berührt sei und nicht mehr bestehe, wenn die Übertragung von Genehmigungen zum regellosen Handelsobjekt mit erheblichem Preis gemacht werden könne.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.1995 - 7 L 1713/95

    Personenbeförderung; Genehmigungsübertragung; Genehmigung; Fristablauf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    Ist ein Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 3 PBefG jedoch nicht mehr vorhanden, so kommt eine Genehmigung der Konzessionsübertragung nicht in Betracht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16.11.1996, GewArch 1996, 109 sowie BGH, Urteil vom 27.9.1989, NJW 1990, 1354).
  • BVerwG, 21.02.1996 - 11 B 10.96

    Gewerberecht: Genehmigungsübertragung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBefG i.V.m. Abs. 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offengelassen, ob eine Übertragungsgenehmigung auch bei rechtzeitigem Antrag ausscheidet, sobald die Hauptgenehmigung ihre Gültigkeit verloren hat (BVerwG, Beschluß vom 21.2.1996 - 11 B 10.96).
  • VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08

    Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen

    Voraussetzung für die Erteilung der begehrten Genehmigung ist vorliegend eine "gleichzeitige Übertragung des ganzen Unternehmens", da sich die Alternative "Übertragung wesentlicher selbständiger und abgrenzbarer Teile des Unternehmens" nur auf die Übertragung selbständiger Niederlassungen oder Betriebszweige bezieht, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris und Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2008, § 2 Nr. 14 e. die hier nicht gegeben ist.

    Diese Grundsätze sind auch angesichts der gesetzgeberischen Zielsetzung, die zur Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 3 PBefG im Jahr 1983 geführt haben, in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, BGHZ 108, 364; OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2002 - 18 U 207/01 -, MDR 2002, 1241; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 20087 - 4 BS 432/08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1996 - 13 A 5518/94 -, juris Rz. 29, 30.

    Der Altinhaber muss den Taxibetrieb bis zur Übertragung ausgeübt haben, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, a.a.O.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Februar 20087 - 4 BS 432/08 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. November 1995 - 7 L 1713/95 -, GewArch 1996, 109; BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 57/89 -, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2006 - 6 B 176/06 -, GewArch 2007, 2003; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2008, § 2 Nr. 14, 14 c und Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: November 2008, § 2 Rz 11 f.

  • VG Stuttgart, 14.10.2016 - 8 K 246/16

    Übertragung einer von mehreren Taxigenehmigungen eines Unternehmens und deren

    Ergänzend nahm es zur Begründung Bezug auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 -, und führte aus, dass das Verbot des isolierten Konzessionshandels bei einer Anwendung der Regelung des § 2 Abs. 3 2. Alt. PBefG auf die Übertragung einzelner Betriebsgegenstände ohne weiteres umgangen werden könne.

    Eine Teilübertragung, wie etwa die Übertragung einer von mehreren Taxikonzessionen, bzw. die Übertragung einzelner Unternehmensgegenstände, erfüllt die Erfordernisse der 2. Alternative des § 2 Abs. 3 PBefG hingegen nicht (vgl. Bidinger, Personenbeförderungsrecht, B § 2 Rdnrn. 371 ff. m.w.N.; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz Kommentar, § 2 PBefG Rdnr. 12; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG Kommentar, § 2 Rdnr. 34; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 - ; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.02.2008 - 4 BS 432/07 - ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.12.1996 - 13 A 5518/94 sowie vom 20.11.1992 - 13 A 3739/91 - jeweils in ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2013 - 6 L 407/13 - ).

    Da es sich bei der Regelung des § 2 Abs. 3 PBefG um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB handelt (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.1989 - VIII ZR 57/89 - ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 - ) und damit ein darauf abzielendes schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft ebenso nichtig wäre wie ein Umgehungsgeschäft, dürfte die geplante Übertragung auch nicht unter Auflagen genehmigt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1682/18
    vgl. zu Fragen der Antragstellung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris, Rn. 42; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 342 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2018 - 9 S 804/17

    Übertragung und Verlängerung einer Taxikonzession

    Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, ob der Kläger seinen Übertragungsantrag - der grundsätzlich auch konkludent gestellt werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 -, juris) - am letzten Tag des Laufs der Genehmigung, also am 28.12.2013, oder erst nach Ablauf der Genehmigung gestellt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1680/18

    Erteilung einer Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer

    vgl. zu Fragen der Antragstellung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris, Rn. 42; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 342 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1681/18
    vgl. zu Fragen der Antragstellung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris, Rn. 42; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Januar 2015, § 2 PBefG Rn. 342 m.w.N.
  • VG Köln, 18.09.2017 - 18 K 777/17

    Taxiunternehmen; Genehmigungsübertragung; Genehmigung; verdienter Altkonzessionär

    vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1989 - VIII ZR 57/89 -, BGHZ 108, 364; VGH BW Urteil vom 9.7.1999 - 3 S 2850/98 -, juris Rn. 74; dem folgend: VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.4.2013 - 6 L 407/13 -, juris Rn. 31.
  • VG Braunschweig, 18.09.2006 - 6 B 176/06

    Anforderungen an die Übertragung eines Taxiunternehmens; Unzuverlässigkeit des

    Dass die Antragstellerin von der Firma B. nur selbstständige Niederlassungen oder Betriebszweige erworben hat, ist nach Aktenlage nicht ersichtlich und von ihr selbst nicht behauptet worden (zu § 2 Abs. 3, 2. Alternative PBefG s. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 09.07.1999 - 3 S 2850/98 - ).
  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 6 L 407/13

    Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Wege der

    vgl. zu den Voraussetzungen der Übertragung des ganzen Unternehmens im Sinne des § 2 Abs. 3, 1. Alternative PBefG: Sächsisches Oberverwaltungsgericht (Sächsisches OVG), Beschluss vom 22. Februar 2008 - 4 BS 432/07 -, juris Rdnr. 2; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 3 S 2850/98 -, juris Rdnr. 51; Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig, Beschluss vom 18. September 2006 - 6 B 176/06 - , juris Rdnr. 10; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Kommentar, 1. Band, Stand: Dezember 2012, § 2 Anm. 12 a).
  • VG München, 30.09.2015 - M 23 K 14.1406

    Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes

    Grundsätzlich legt § 2 Abs. 3 PBefG dem Konzessionshandel jedoch erhebliche Einschränkungen auf und schafft damit im Ergebnis einen Ausgleich zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Übertragungsinteresse des Unternehmensinhabers und der Chancengleichheit der Mitbewerber um eine Konzession (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 9.7.1999 - 3 S 2850/98 - juris Rn. 74; VG Düsseldorf, B.v. 10.4.2013 - 6 L 407/13 - juris Rn. 29).
  • VG Köln, 06.11.2001 - 22 K 3931/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer erteilten Lizenz i.S.v. § 51 Abs. 1 S. 2 Nr.

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