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   LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99   

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https://dejure.org/2000,12142
LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99 (https://dejure.org/2000,12142)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2000 - 3 Sa 10/99 (https://dejure.org/2000,12142)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2000 - 3 Sa 10/99 (https://dejure.org/2000,12142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung einer Informationspflicht; Ansprüche auf Beihilfe im Krankheits- oder Todesfall ; Ersatz von Aufwendungen bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten ; Rückwirkende Änderung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Der Umstand, dass hierbei ein nunmehr der Disposition der tarifunterworfenen unterzogene Sachverhalt angeknüpft wird, d. h. die tatbestandliche Rückanknüpfung ist Merkmal der sogenannten "unechten" Rückwirkung (Wiedemann, TVG, 6 Auflage Einl. Nr. 146; BAG vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - EzA § 2 Vorruhestandsgesetz-Bauindustrie Nr. 5, zu III 2 b der Gründe).

    Denn das Vertrauen auf den Fortbestand rechtlicher Regelungen setzt der Rückwirkung von Gesetzen und von Tarifverträgen Grenzen (BAG vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - a.a.O.; vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 EzA § 1 TVG Rückwirkung Nr. 3, zu II 2 c dd der Gründe).

    Im Übrigen ist zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rechtsnorm mit unechter Rückwirkung das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten Regelung mit der Bedeutung des mit dem Tarifvertrag verfolgten Anliegens abzuwägen (Bundesarbeitsgericht vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Denn das Vertrauen auf den Fortbestand rechtlicher Regelungen setzt der Rückwirkung von Gesetzen und von Tarifverträgen Grenzen (BAG vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - a.a.O.; vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 EzA § 1 TVG Rückwirkung Nr. 3, zu II 2 c dd der Gründe).

    Bei einer echten Rückwirkung ist der Normunterworfene nur dann nicht schutzwürdig, wenn er im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm mit einer Regelung rechnen musste, das geltende Recht unklar und verworfen war, der Normunterworfene sich aus anderen Gründen nicht auf den Rechtsschein verlassen durfte, z. B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung, oder wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls für eine Rückwirkung bestehen (BAG vom 23. November 1994, a.a.O.).

  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 279/94

    Begriff der Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Beihilfen in Krankheitsfällen, die der Arbeitgeber gleichermaßen an aktive Beschäftigte wie Versorgungsempfänger erbringt, sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, da sie nicht aus Anlaß eines biologischen Ereignisses im Sinne des Betriebsrentengesetzes gezahlt werden (Hoefer/Heiners/Wüst, BetrAVG, Band 1, 3. Auflage, ART Rn. 69; Bundesarbeitsgericht vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 279/94 - DB 1995, 735).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 612/83

    Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Aushändigung der Satzung der VBL,

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich auch bei der Bestimmung in § 8 TVG, die den Arbeitgeber verpflichtet, die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle auszulegen, um eine reine Ordnungsvorschrift und nicht um eine Konkretisierung der Fürsorgepflicht (BAG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 3 AZR 612/83 - EzA § 611 Fürsorgepflicht Nr. 41).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Der Arbeitgeber braucht jedoch ohne das Vorliegen besonderer Umstände nicht von einem besonderen Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers auszugehen (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Dieser kann insbesondere dann vorliegen, wenn der aufklärungsbedürftige Umstand in der Sphäre des Arbeitgebers liegt (Bundesarbeitsgericht vom 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - DB 2000, 96 f.).
  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 415/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Kann sich der Arbeitnehmer die Informationen auf zumutbare Weise anderweitig verschaffen, so besteht regelmäßig keine Unterrichtungspflicht (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 8 AZR 415/94 - ArbuR 1996, 404).
  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG kommt in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gegebenheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. BAG vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80]; 23. April 1986 - 4 AZR 128/95 - AP TV ArbBundespost § 10 Nr. 3; 03. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Insoweit hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts neuerdings in einem Urteil vom 05. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - (DB 2000, 66 ff.) im Hinblick auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1999 (- 1 BvR 726/98 - EzA GG Art. 3 Nr. 72 a, zu II 2 der Gründe) dahingestellt gelassen, ob Tarifvertragsparteien an die Grundrechte, insbesondere an Art. 3 Abs. 1 GG und an den daraus abzuleitenden allgemeinen Gleichheitssatz gebunden sind.
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Tarifvertragsparteien entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Setzung von Tarifnormen an die Beachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes gebunden sind (vgl. z. B. BAG vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118; vom 06. Februar 1995 - 4 AZR 370/83 - EzA GG Artikel 3 Nr. 16).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. September 2000 - 3 Sa 10/99 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin zurückgewiesen worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 64/08

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über reduzierte Beihilfeansprüche bei

    Eine besondere Aufklärungspflicht des beklagten Landes besteht insoweit nicht (vgl. hierzu LAG Hamburg, Urteil vom 26.09.2000 - 3 Sa 10/99).
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