Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24332
LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00 (https://dejure.org/2001,24332)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00 (https://dejure.org/2001,24332)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 3 Sa 1579/00 (https://dejure.org/2001,24332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Kündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00
    Dementsprechend sind die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund besonders hoch, weil eine langfristige Bindung auch aus wichtigem Grund nicht allzu leicht gelöst werden soll (vgl. BAG, Amtl. Sammlung Band 2, S. 214; NZA 1985, S. 426; BAG AP Nr. 143 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 13.04.2000, Az.: 2 AZR 259/99, S. 9).

    Dabei ist nämlich auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung der Parteien abzustellen und die Einmaligkeit des Vorfalls vom 09.02.2000 zu berücksichtigen (vgl. BAG NZA 1985, S. 426, 427).

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00
    Dementsprechend sind die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund besonders hoch, weil eine langfristige Bindung auch aus wichtigem Grund nicht allzu leicht gelöst werden soll (vgl. BAG, Amtl. Sammlung Band 2, S. 214; NZA 1985, S. 426; BAG AP Nr. 143 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 13.04.2000, Az.: 2 AZR 259/99, S. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.2003 - 5 Sa 565/02

    Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts

    Einem derartigen Beweisantritt ist nicht nachzugehen (BAG vom 15.12.1999 NZA 2000, 48 - dort bei a) aa) - vgl. auch Hessisches LAG vom 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00 - sowie den richterlichen Hinweis im Schreiben vom 05.11.2002 - 5 Sa 565/02 -, Bl. 569 d.A.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht