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   LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00   

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https://dejure.org/2000,13716
LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00 (https://dejure.org/2000,13716)
LAG München, Entscheidung vom 27.10.2000 - 3 Sa 215/00 (https://dejure.org/2000,13716)
LAG München, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 3 Sa 215/00 (https://dejure.org/2000,13716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der gestatteten Privatnutzung des Dienst-PKW als ruhegehaltsfähiges Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung - Einbeziehung des geldwerten Vorteils eines privat genutzten Dienstfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZR 515/85

    Ruhegeldfähigkeit einer Überstundenpauschale - Überstundenpauschale als

    Auszug aus LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00
    Da dem Kläger einen konkrete gehaltsabhängige halbdynamische Versorgungszusage erteilt war, ist von dem Normalfall auszugehen, dass alle regelmässigen Leistungen bei der Berechnung der Betriebsrente erfasst sein sollten, die nicht ausgenommen wurden (vgl. BAG,Urteil vom 5.8.1986, NZA 1987 S. 312f und LAG Köln, Urteil vom 5.6.1998, NZA-RR, 1999 S. 155f).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14.8.1990 (aaO.) seine frühere Entscheidung vom 5.8.1986 (aaO.) nicht erwähnt, so dass die Kammer zwar davon ausgeht, dass das Bundesarbeitsgericht an den dortig aufgestellten Grundsätzen (Normalfall, dass alle regelmässigen Leistungen bei der Berechnung der Betriebsrente erfasst sein sollten, die nicht ausgenommen wurden) weiterhin festhält.

    Wegen der aber insoweit denkbaren Zweifel und im Hinblick darauf, dass die erkennende Kammer an den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.8.1986 (aaO.) festhalten möchten, erscheint die Zulassung der Revision geboten.

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

    Auszug aus LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00
    Selbst wenn man mit der Beklagten und im Anschluss an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.8.1990 (AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Berechnung) davon ausgeht, dass die Bezeichnung Bruttoverdienst in der Versorgungsordnung noch nicht eindeutig ist und sich aus dem Wortbestandteil "Brutto-" nicht abschliessend ergäbe, dass damit alle zu versteuernden Einnahmen aus Arbeitsverhältnis unter diesen Begriff fallen würden, ergibt doch vorliegend die Auslegung der konkreten Regelung in § 2 Ziff. 3 des Leistungsplanes die Berücksichtigungsfähigkeit der Privatnutzung des Dienstwagens bei der Berechnung des rentenfähigen Einkommens.
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 27.10.2000 - 3 Sa 215/00
    Aus dem normativen Charakter der Betriebsvereinbarung folgt, dass ihre Auslegung ebenso wie beim Tarifvertrag den Regeln über die Auslegung von Gesetzen folgt (BAG vom 27.8.75 und 8.11.88 AP Nr. 2 und 48 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 11.6.75, 13.10.87 und 17.11.98 AP Nr. 1, 2 und 6 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung. Auszugehen ist vom Wortlaut der Regelung, wobei es jedoch nicht auf den buchstäblichen Wortsinn ankommt. Vielmehr ist der wirkliche Wille zu erforschen. Hierbei kommt dem von den Betriebspartnern verfolgten Zweck eine besondere Bedeutung zu, soweit er in der Betriebsvereinbarung wenigstens andeutungsweise Ausdruck gefunden hat. Neben der Feststellung des Zweckes der Betriebsvereinbarung sind als weitere Auslegungsmittel der Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung sowie ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die das von den Betriebspartnern gewollte zweifelsfrei erkennen lassen, kann die Betriebsvereinbarung durch Auslegung einen vom Wortlaut abweichenden Inhalt bekommen (vgl. BAG vom 31.10.90 AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Oktober 2000 - 3 Sa 215/00 - wird zurückgewiesen.
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