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   LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97   

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https://dejure.org/1999,39835
LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1999,39835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.1999 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1999,39835)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 1999 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1999,39835)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 115/94

    Arbeitszeit: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel;

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen teilweiser Divergenz zu dem Urteil der 4. Kammer des Berufungsgerichts vom 07. Juni 1995 - 4 Sa 115/94 und wegen Divergenz zu dem Urteil der 8. Kammer des Berufungsgerichts vom 29. November 1995 - 8 Sa 1/95 - zugelassen.
  • LAG Hamburg, 29.11.1995 - 8 Sa 1/95

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber über die

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen teilweiser Divergenz zu dem Urteil der 4. Kammer des Berufungsgerichts vom 07. Juni 1995 - 4 Sa 115/94 und wegen Divergenz zu dem Urteil der 8. Kammer des Berufungsgerichts vom 29. November 1995 - 8 Sa 1/95 - zugelassen.
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
    Soweit die Beklagte dem Kläger in der Zeit ab 01. April 1994 eine regelmäßige Arbeitszeit von 38 Wochenstunden abverlangt und dieser unstreitig auch entsprechend länger gearbeitet hat, ist die Beklagte verpflichtet, diese Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten (vgl. z. B. BAG Urteile vom 18.01.1990 - 6 AZR 386/89 - und vom 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - AP Nr. 16 und 32 zu § 15 BAT ).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
    Soweit die Beklagte dem Kläger in der Zeit ab 01. April 1994 eine regelmäßige Arbeitszeit von 38 Wochenstunden abverlangt und dieser unstreitig auch entsprechend länger gearbeitet hat, ist die Beklagte verpflichtet, diese Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten (vgl. z. B. BAG Urteile vom 18.01.1990 - 6 AZR 386/89 - und vom 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - AP Nr. 16 und 32 zu § 15 BAT ).
  • LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02

    Betriebsspaltung, Betriebsübergang, Betriebsteil, Betriebsvereinbarung,

    Die gegenüber dem Betriebsrat ausgesprochene Kündigung der (Gesamt)-Betriebsvereinbarung geht dementsprechend ins Leere (vgl. auch LAG Hamburg, Urteil vom 27.04.1999 - 3 Sa 29/97 - n.v. - S. 9).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97   

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https://dejure.org/1998,14084
LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1998,14084)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.1998 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1998,14084)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 1998 - 3 Sa 29/97 (https://dejure.org/1998,14084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen betrieblichen Übung; Ablösung von in das Arbeitsverhältnis transformierten tarifvertraglichen Regelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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