Rechtsprechung
   LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,68067
LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11 (https://dejure.org/2011,68067)
LAG München, Entscheidung vom 04.11.2011 - 3 Sa 541/11 (https://dejure.org/2011,68067)
LAG München, Entscheidung vom 04. November 2011 - 3 Sa 541/11 (https://dejure.org/2011,68067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadenersatz wegen "Mobbings"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Beweisnot einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Beweisnot einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    Die dort genannten Handlungen sind teilweise wiederum unbestimmt, teilweise stellen sie auch sozial- oder rechtsadäquate Verhaltensweisen (vgl. BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 85, 86) dar.

    festgestellt hat, "normale" Arbeitskonflikte betreffen, also Kritik an dem Arbeitsverhalten bzw. an den Leistungen des Klägers, und selbst dann, wenn die Kritik bzw. die Beanstandungen unberechtigt gewesen wären, nicht eine eindeutig schikanöse Tendenz erkennen ließen (vgl. BAG 16.05.2007 - a. a. O. - Rn. 85, 86).

    nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 16.05.2007 - a. a. O.; BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07; BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09) erforderlich ist, um Schadensersatzansprüche wegen sog. Mobbing-Handlungen nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB zu begründen.

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    dem Kläger über eine Zielvereinbarung zu ergreifen, nicht nachgekommen und da nicht erkennbar ist, dass er zu dieser Unterlassung beigetragen hätte, kann er gem. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verlangen; nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ist davon auszugehen, dass die Beklagte die Pflichtverletzung zu vertreten hat (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 44 ff.; BAG 10.12.2008 - 10 AZR 889/07).

    Deshalb bildet der für den Fall der Zielerreichung zugesagte Bonus die Grundlage für die Schadensermittlung (vgl. zum Ganzen BAG 12.12.2007 - a. a. O. - Rn. 48 - 50).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 16.05.2007 - a. a. O.; BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07; BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09) erforderlich ist, um Schadensersatzansprüche wegen sog. Mobbing-Handlungen nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB zu begründen.
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 16.05.2007 - a. a. O.; BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07; BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09) erforderlich ist, um Schadensersatzansprüche wegen sog. Mobbing-Handlungen nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB zu begründen.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    Denn diese Verfallfristregelung, die jedenfalls nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB der Inhaltskontrolle unterliegt, scheitert daran, dass sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB darstellt (vgl. BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05; BAG 28.11.2007 - 5 AZR 992/06).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    dem Kläger über eine Zielvereinbarung zu ergreifen, nicht nachgekommen und da nicht erkennbar ist, dass er zu dieser Unterlassung beigetragen hätte, kann er gem. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verlangen; nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ist davon auszugehen, dass die Beklagte die Pflichtverletzung zu vertreten hat (vgl. BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 44 ff.; BAG 10.12.2008 - 10 AZR 889/07).
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus LAG München, 04.11.2011 - 3 Sa 541/11
    Denn diese Verfallfristregelung, die jedenfalls nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB der Inhaltskontrolle unterliegt, scheitert daran, dass sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB darstellt (vgl. BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05; BAG 28.11.2007 - 5 AZR 992/06).
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. November 2011 - 3 Sa 541/11 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klageanträge zu VI und VII zurückgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht