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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 (https://dejure.org/2008,4328)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 (https://dejure.org/2008,4328)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 3 Sa 77/08 (https://dejure.org/2008,4328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische Verantwortung - Übertragung und Duldung - TV-Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung als Voraussetzung für die zweite Alternative der Entgeltgruppe Ä 3 in § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 (TV-L Ärzte); Einheitliches Verständnis der Begriffe des Funktionsbereiches ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
    Dieses Ergebnis folgt bereits aus der Verwendung des Wortes "oder", weil danach jedenfalls nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ohne Deutungswidersprüche zum Ausdruck kommt, dass mit der Formulierung Teilbereich zwangsläufig etwas anderes gemeint sein muss als mit der Formulierung Funktionsbereich (zutreffend Sächsisches LAG vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07; Rn. 57 juris).

    Es gilt insoweit der Rechtsgedanke des § 162 Abs. 1 BGB bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (zutreffend Sächsisches LAG vom 04.06.2008, a. a. O.; Rn. 62 juris).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07

    Eingruppierung eines "Oberarztes"

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
    Die danach notwendige Heraushebung ist jedenfalls dann gegeben, wenn - wie hier - ein Arzt als verantwortlicher Leiter eines Funktions- oder Teilbereiches die medizinische Verantwortung nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für das diesem Bereich zugeordnete nichtärztliche und (fach-)ärztliche Personal trägt (LAG Düsseldorf vom 24.04.2008, 13 Sa 1910/07; juris).
  • ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
    Denn der Begriff des Funktionsbereiches fand bereits im BAT/BAT-O in dem Sinne Eingang in die tariflichen Vorgaben, als danach wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete innerhalb eines ärztlichen Fachgebiets (z. B. Nephrologie, Handchirurgie, Neuroradiologie, Herzkathederisierung; vgl. Protokollnotiz Nr. 5 zur Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 7/Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 10) gemeint waren und zwar entsprechend den Vorgaben der jeweiligen ärztlichen Weiterbildungsordnungen (vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; Rn. 34, juris m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
    Das Merkmal "Verantwortung" im Sinne von § 12 TV-Ärzte Entgeltgruppe 3 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit eines Arztes, der sich auf eine Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 3 beruft, bezogen auf die ihm obliegenden Verantwortungen im feststellbaren und gewichtigen Umfang von den Tätigkeiten abheben, die sich ohnehin an eine Eingruppierung als Facharzt auch hinsichtlich der sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten im Sinne der Entgeltgruppe 2 stellen (zutreffend LAG Düsseldorf vom 21.02.2008, 15 Sa 1617/07; Rn. 39 juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 12 Sa 49/07

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach dem Tarifvertrag für

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08
    Eine Eingruppierung nach § 12 TV-Ärzte Entgeltgruppe 3 kommt danach nur dann in Betracht, wenn die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik zeitlich mindestens zur Hälfte der gesamten vertraglichen Arbeitszeit anfällt (LAG Baden-Württemberg vom 07.11.2007, 12 Sa 49/07; juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

    Beide Alternativen müssen in qualitativer Hinsicht gleichwertig sein (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, zit. n. Juris).

    (3) Eine gleichwertige organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung (selbstständiger Teilbereich) liegt dann vor, wenn ihr eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung zugeordnet ist und ihr nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, zit. n. Juris).

    Die Beklagte muss sich unter den vorliegenden Umständen somit die vom Chefarzt Dr. G... auf den Kläger für den Teilbereich der Station 6 erfolgte Delegation der medizinischen Verantwortung in Form einer Duldungsvollmacht zumindest zurechnen lassen (Sächsisches LAG Urt. v. 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 -, zit. n. Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf Urt. v. 18.07.2008 - 9 Sa 546/08 -, zit. n. Juris).

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 594/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

    Der Begriff "medizinisch" dient der Abgrenzung zu sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, wie z. B. Verwaltungsaufgaben (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - zitiert nach Juris).

    Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) nicht auf das Fehlen einer ausdrücklichen Übertragung der medizinischen Verantwortung berufen, wenn er den Arzt mit seiner Kenntnis und Billigung Aufgaben ausführen lässt, mit der medizinische Verantwortung verbunden ist (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - und Sächs. LAG, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - alle zitiert nach Juris).

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

    Der Begriff "medizinisch" dient der Abgrenzung zu sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, wie z. B. Verwaltungsaufgaben (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - zitiert nach Juris).

    Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) nicht auf das Fehlen einer ausdrücklichen Übertragung der medizinischen Verantwortung berufen, wenn er den Arzt mit seiner Kenntnis und Billigung Aufgaben ausführen lässt, mit der medizinische Verantwortung verbunden ist (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - und Sächs. LAG, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - alle zitiert nach Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 5 Sa 265/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Facharzt,

    Beide Alternativen müssen in qualitativer Hinsicht gleichwertig sein (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, zit. n. Juris).

    (3) Eine gleichwertige organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung (selbstständiger Teilbereich) liegt dann vor, wenn ihr eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung zugeordnet ist und ihr nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, zit. n. Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2009 - 5 Sa 1048/09

    Eingruppierung als Oberarzt gem. § 12 TV-Ärzte/Charité; Verantwortlichkeit für

    Ein Teilbereich im Sinne der Tarifvorschrift liegt vor, wenn es sich um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. Urteile des LAG Köln vom 23.01.2009, - 10 Sa 700/08 -, des LAG Hamburg vom 28.01.2009 - 3 Sa 81/08 -, sowie des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2008, - 3 Sa 77/08 -, zitiert jeweils nach Juris- Datenbank).

    Der Arbeitgeber muss sich vielmehr dann so behandeln lassen, als hätte er die Übertragung ausdrücklich vorgenommen (vgl. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.07.2008, aaO.).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Juli 2008 - 3 Sa 77/08 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08

    Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie an kommunalem Krankenhaus;

    Die Frage der notwendigen qualitativen Gleichwertigkeit hängt für den Teilbereich davon ab, ob es sich insoweit um eine abgrenzbare organisatorische Einheit innerhalb einer übergeordneten Einrichtung handelt, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielstellung zugeordnet ist und der nichtärztliches sowie ärztliches Personal angehört (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - , zitiert nach JURIS; LAG Köln, Urteil vom 27.10.2008 - 5 Sa 843/08 -, zitiert nach JURIS).

    Die sich aus dem Merkmal der medizinischen Verantwortung ergebende Heraushebung gegenüber der Eingruppierung nach der Entgeltgruppe II als Facharzt ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein Arzt als verantwortlicher Leiter eines Funktions- oder Teilbereiches die medizinische Verantwortung nicht nur für sein eigenes Handeln, sondern auch für das diesem Bereich zugeordnete nichtärztliche und ärztliche Personal trägt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 jeweils zitiert nach JURIS).

  • LAG Hamm, 09.06.2009 - 12 Sa 263/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

    Mit der höheren Vergütung des Oberarztes wird damit auch das höhere Maß der Verantwortung honoriert (vgl. Wahlers, PersV 2008, Seite 204, 206; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 -, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, BeckRS 2008, 57007).
  • LAG Hamm, 16.06.2009 - 12 Sa 1596/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

    Mit der höheren Vergütung des Oberarztes wird damit auch das höhere Maß der Verantwortung honoriert (vgl. Wahlers, PersV 2008, Seite 204, 206; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 -, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, BeckRS 2008, 57007).
  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1163/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

    Mit der höheren Vergütung des Oberarztes wird damit auch das höhere Maß der Verantwortung honoriert (vgl. Wahlers, PersV 2008, Seite 204, 206; vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 -, LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, BeckRS 2008, 57007).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08

    Eingruppierung - Facharzt für Allgemeinmedizin - Zum Begriff der Übertragung

  • LAG Köln, 26.06.2009 - 10 Sa 1091/08

    Eingruppierung; Oberarzt

  • LAG Hamm, 20.01.2009 - 12 Sa 1092/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2009 - 17 Sa 1564/08

    Eingruppierung eines Internisten der gastroenterologischer Sonographieeinheit

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 395/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 12 Sa 349/08

    Eingruppierung einer Oberärztin nach dem TV-Ärzte/VKA

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