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   LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05   

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LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,30684)
LAG München, Entscheidung vom 12.01.2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,30684)
LAG München, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,30684)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05
    Die Kammer neigt jedoch zu der Auffassung, dass die Klägerin nicht Arbeitnehmerin der beE im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne war, sondern lediglich deren Nutzerin, entsprechend der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zum reinen Ausbildungsbetrieb (BAG vom 20.03.1996 ­ 7 ABR 34/95; BAG vom 21.07.1993 ­ 7 ABR 35/92; BAG vom 26.01.1994 ­ 7 ABR 13/92).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05
    Die Kammer neigt jedoch zu der Auffassung, dass die Klägerin nicht Arbeitnehmerin der beE im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne war, sondern lediglich deren Nutzerin, entsprechend der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zum reinen Ausbildungsbetrieb (BAG vom 20.03.1996 ­ 7 ABR 34/95; BAG vom 21.07.1993 ­ 7 ABR 35/92; BAG vom 26.01.1994 ­ 7 ABR 13/92).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

    Auszug aus LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05
    Die Kammer neigt jedoch zu der Auffassung, dass die Klägerin nicht Arbeitnehmerin der beE im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne war, sondern lediglich deren Nutzerin, entsprechend der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zum reinen Ausbildungsbetrieb (BAG vom 20.03.1996 ­ 7 ABR 34/95; BAG vom 21.07.1993 ­ 7 ABR 35/92; BAG vom 26.01.1994 ­ 7 ABR 13/92).
  • LAG München, 27.07.2006 - 2 Sa 256/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 12.01.2006 - 3 Sa 790/05) hat zu Recht ausgeführt, dass das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet und diese Verpflichtung dem Bedürfnis nach einer Bestenauswahl vorgeht.
  • LAG München, 27.07.2006 - 2 Sa 255/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 12.01.2006 - 3 Sa 790/05) hat zu Recht ausgeführt, dass das Kündigungsschutzgesetz den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet und diese Verpflichtung dem Bedürfnis nach einer Bestenauswahl vorgeht.
  • LAG Hamm, 05.06.2009 - 19 Sa 358/09

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz

    So weicht die Weiterbeschäftigungsobliegenheit nicht einer Art Bestenauswahl, sondern es muss aus kündigungsrechtlicher Sicht im Gegenteil das Bedürfnis nach einer Bestenauswahl ggf. hinter die Weiterbeschäftigungsobliegenheit zurücktreten (vgl. dazu LAG München, vom 12.01.2006 - 3 Sa 790/05, Rdnr. 35).
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   LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 790/05   

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https://dejure.org/2006,80695
LAG Sachsen, 12.04.2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,80695)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,80695)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2006 - 3 Sa 790/05 (https://dejure.org/2006,80695)
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