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LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.1999 - 3 Sa 922/99 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. November 1999 - 3 Sa 922/99 (https://dejure.org/1999,14130)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersetzung der individual-vertraglich fortgeltenden Rechte durch die geltenden kollektiv-vertraglichen Vorschriften nach Betriebsübergang; Einschränkung eines Anspruches auf ein 13. Monatsgehalt durch einen Widerrufsvorbehalt; Beseitigung eines entstandenen Anspruchs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2000, 409
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86
Widerruf von Lohnzulagen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72
Widerruf und Kürzung übertariflicher Lohnbestandteile
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 3 Sa 63/96
Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation; Hinweis auf fehlende Verpflichtung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70
Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66
Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 09.06.1965 - 1 AZR 388/64
Grundvergütung - Mehrarbeitspauschale - Prämie - Gehaltsfaktor
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
Widerrufsvorbehalt
Derselbe Senat hat jedenfalls eine entsprechende Vertragsklausel auch dahin verstanden, dass es sich dabei (lediglich) um einen Widerrufsvorbehalt handelte (BAG, Urteil vom 10.05.1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 zu II 3 der Gründe; ebenso Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 zu B I 3 der Gründe; für eine Betriebsvereinbarung LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.1999 - 3 Sa 922/99 - NZA-RR 2000, 409 zu I 1 der Gründe).