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   OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79   

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https://dejure.org/1979,2113
OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79 (https://dejure.org/1979,2113)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79 (https://dejure.org/1979,2113)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 1979 - 3 Ss (8) 184/79 (https://dejure.org/1979,2113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.10.1966 - 2 Ss 68/66
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
    Dementsprechend wurde ein Tankstellengelände für die Zeit der Betriebsruhe für nichtöffentlich erklärt (OLG Hamm NJW 1967, 119) bzw. bei einem Tankstellengelände außerhalb der Betriebszeit nur noch die Münztankfläche als öffentlicher Verkehrsraum angesehen (OLG Hamburg VRS 37, 276/8).

    Das ist unzweifelhaft für den Fall totaler Betriebsruhe, wie sie etwa der Tankstelleninhaber durch Schranken, Ketten oder Ausschalten der Beleuchtung kenntlich machen kann (OLG Hamm NJW 1967, 119).

  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
    Wie sich der Rechtsprechung zu "tatsächlich öffentlichen" Verkehrsflächen entnehmen läßt, beruht diese Ausweitung auf Privatflächen auf allgemeinen Schutzbedürfnissen (vgl. insbes. BGHSt 16, 7 , OLG Braunschweig VRS 8, 144, OLG Düsseldorf VRS 39, 205): Wenn eine Verkehrsfläche einem nicht näher bestimmten bzw. individuell nicht kontrollierbaren Personenkreis offensteht, erscheint zur Gewährleistung der Sicherheit in diesen Bereichen die Anwendbarkeit der allgemeinen Verkehrsvorschriften geboten.
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 132/69

    Zustand der Reifen - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Überschreiten der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
    Dementsprechend wurde ein Tankstellengelände für die Zeit der Betriebsruhe für nichtöffentlich erklärt (OLG Hamm NJW 1967, 119) bzw. bei einem Tankstellengelände außerhalb der Betriebszeit nur noch die Münztankfläche als öffentlicher Verkehrsraum angesehen (OLG Hamburg VRS 37, 276/8).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1969 - 1 S 492/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
    Das ist in allgemein zugänglichen Parkhäusern jedenfalls für die Ein- bzw. Ausfahrten sowie die Verbindungsbahnen anerkannt (vgl. OLG Stuttgart VRS 30, 210, OLG Bremen VRS 33, 193 ff, OLG Düsseldorf VRS 39, 204 , OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099, OLG Köln VRS 48, 453, OLG Karlsruhe VRS 54, 153, Cramer in Schönke-Schröder, 19. Aufl. 1978, § 142 Rn. 5, Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 1978, § 1 StVO Rn. 13 f).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.1973 - Ss (B) 139/73

    Vorfahrt auf dem Kundenparkplatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.1979 - 3 Ss (8) 184/79
    Das ist in allgemein zugänglichen Parkhäusern jedenfalls für die Ein- bzw. Ausfahrten sowie die Verbindungsbahnen anerkannt (vgl. OLG Stuttgart VRS 30, 210, OLG Bremen VRS 33, 193 ff, OLG Düsseldorf VRS 39, 204 , OLG Saarbrücken NJW 1974, 1099, OLG Köln VRS 48, 453, OLG Karlsruhe VRS 54, 153, Cramer in Schönke-Schröder, 19. Aufl. 1978, § 142 Rn. 5, Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl. 1978, § 1 StVO Rn. 13 f).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 11 CS 20.2867

    Führen eines Fahrzeugs "im Straßenverkehr" bei Alkoholfahrt auf Parkplatz eines

    Ausgehend davon, dass diese - teilweise - Einbeziehung von Privatflächen auf Schutzbedürfnissen beruht und die Anwendbarkeit der allgemeinen Verkehrsvorschriften immer, aber auch nur dann geboten erscheint, wenn Verkehrsflächen einem nicht näher bestimmten bzw. individuell nicht kontrollierbaren Personenkreis offenstehen (vgl. OLG Stuttgart, U.v. 27.4.1979 - 3 Ss (8) 184/79 - NJW 1980, 68/69 unter Verweis auf BGH, B.v. 9.3.1961 - 4 StR 6/61 - BGHSt 16, 7 = NJW 1961, 1124/1125), wird angenommen, dass eine Verkehrsfläche zeitweilig öffentlich und zu anderen Zeiten nichtöffentlich sein kann (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm, U.v. 13.10.1966 - 2 Ss 68/77 - NJW 1967, 119; KG Berlin a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19

    Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz,

    Dabei sind die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände maßgeblich (vgl. Ternig, ZfS 2020, 304, 305; BGHSt 16, 10 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.1979 - 3 Ss (8) 184/79 -, Rn 7, juris).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen allgemein anerkannt, daß dies in mehrfacher Hinsicht Anlaß für eine spezielle, den Gewissenstäter begünstigende Betrachtungsweise sein muß: So hat sich z.B. im Zusammenhang mit der Frage der Aussetzung zur Bewährung entgegen einer früher (etwa vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz - allerdings in einem nicht einen Zeugen Jehovas betreffenden Sonderfall, in dem die Gewissensgründe zweifelhaft erschienen -, vgl. MDR 84, 1978; dagegen schon OLG Stuttgart MDR 88, 1080, 1081) vertretenen Meinung die Auffassung durchgesetzt, auch bei einem unerschütterlich zur Ablehnung jedweden Ersatzdienstes entschlossenen Kriegsdienstverweigerer sei die Vollstreckung in aller Regel zur Bewährung auszusetzen; dabei komme es für die Prognoseentscheidung nicht auf die zukünftige Einstellung zum Zivildienst, sondern lediglich auf das zu erwartende sonstige Wohlverhalten an (OLG Hamm NStZ 84, 456, NJW 80, 68 sowie 79, 890; OLG Frankfurt OLGSt 3 zu § 53 ErsDG; OLG Schleswig SchlHAnz 69, 97; vgl. auch BVerfG NJW 89, 1211 und BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20

    Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein

    Dabei sind die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände maßgeblich (Ternig, ZfS 2020, 304, 305; BGHSt 16, 10 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.1979 - 3 Ss (8) 184/79).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19

    Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum

    Dabei sind die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände maßgeblich (vgl. Ternig, ZfS 2020, 304, 305; BGHSt 16, 10 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.1979 - 3 Ss (8) 184/79 -, Rn 7, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21
    Dabei sind die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Umstände maßgeblich (vgl. Ternig, ZfS 2020, 304, 305; BGHSt 16, 10 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.1979 - 3 Ss (8) 184/79 -, Rn 7, juris).
  • AG Bad Homburg, 01.12.1986 - 5 Cs/68 Js 6493/86

    Unfallflucht; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Öffentlicher Verkehrsraum;

    Eine allgemein zugängliche Tiefgarage ist nur während der normalen Arbeitszeit als tatsächlich öffentl. Verkehrsraum anzusehen, nicht aber außerhalb der Öffnungszeiten (OLG Stuttgart, NJW 1980, 68 [hier: III (336) 222 e] ..).
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