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OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 Ss 504/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StGB § 246
Unterschlagung; Zueignungsabsicht; Manifestation; Rückgabe; geliehene Sache; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bloßes Unterlassen der geschuldeten Rückgabe einer geliehenen Sache als Manifestation des Zueignungswillens; Verbergen oder Leugnen des Besitzes als Manifestation des Zueignungswillens durch positives Tun; Verlust des Sachwertes durch Verbrauch; Erörterung der ...
- Judicialis
StGB § 246
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246
Unterschlagung; Zueignungsabsicht; Manifestation; Rückgabe; geliehene Sache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 35 Ds 217/06
- OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 Ss 504/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 Ss 504/06
Das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe des Fahrrades kann nämlich nicht als Manifestation des Zueignungswillens des Angeklagten i.S.v. § 246 Abs. 1 StGB angesehen werden (vgl. BGH, NJW 1987, 2242).