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   BGH, 01.06.1983 - 3 StR 163/83   

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https://dejure.org/1983,2285
BGH, 01.06.1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 3 StR 163/83 (https://dejure.org/1983,2285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund Feststellungslücken zur inneren Tatseite bei einem Betäubungsmitteldelikt - Umfang des Vorsatzes hinsichtlich einer nach Deutschland eingeführten Heroinmenge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 332
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Diese allgemeine Erwägung gibt jedoch nicht die Vorstellungen des Angeklagten bezüglich der ?Qualität? der Zubereitungen wieder (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83 Rn. 2): Entscheidend ist nach den durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09 Rn. 32 ff. (BGHSt 56, 52) und 1 StR 579/09 Rn. 29 ff. aufgestellten Grundsätzen, welches Potential für eine Abhängigkeitserkrankung die Medikamente in sich bargen und mithin ab welcher Dauer die Einnahme die Gefahr des schädlichen Missbrauchs mit sich brachte.
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Da jedoch der Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln von erheblicher Bedeutung für die Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals und damit auch für das Gewicht des Schuldvorwurfs ist, muss das Urteil Feststellungen dazu enthalten, welche ,nicht geringe Menge' vom Vorsatz bzw. bedingten Vorsatz des Angeklagten umfasst war (BGH Beschluss vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83 in StV 1983, 332 ).".
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 3 Ss 214/00

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Betäubungsmittelbesitzes in nicht

    Das Urteil muss daher Feststellungen dazu enthalten, welche "nicht geringe Menge" vom Vorsatz des Angeklagten umfasst war, weil der Wirkstoffgehalt des Rauschgifts von erheblicher Bedeutung für die Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals und damit auch für das Gewicht des Schuldvorwurfs ist, der einem Täter gemacht werden kann (vgl. BGH StV 1983, 332).
  • BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders

    Es reicht daher nicht aus, daß der Täter die absolute Menge des Betäubungsmittels einschließlich von dessen nicht wirksamen Bestandteilen kennt; sein Vorsatz muß sich vielmehr auf die Qualität, d. h. den Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels beziehen (BGH StV 1983, 332 für den Fall des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 543/83

    Anforderungen an gerichtliche Erörterungen zur Kenntnis eines Kofferträgers im

    In der neuen Hauptverhandlung empfiehlt sich die Erörterung, Inwieweit die Angeklagten von Art und Menge des transportierten Rauschgifts Kenntnis hatten (vgl. BGH, Beschluß vom 1. Juni 1983 - 3 StR 163/83).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1995 - 5 Ss 257/95
    Da das Urteil, abgesehen von der mitgeteilten Annahme des Angeklagten, daß das angebliche Marihuana zumindest üblicher Qualität entspreche, weitere Feststellungen hinsichtlich der von ihm angenommenen Wirkstoffmenge vermissen läßt, kann angesichts der Schwankungsbreite des THC-Gehaltes von Marihuana üblicher Qualität nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, daß sich der Vorsatz des Angeklagten auf einen Wirkstoffgehalt von mehr als 7, 5 Gramm THC erstreckt hat (vgl. BGH Strafverteidiger 1983, 332 ).
  • BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 271/86

    Einfuhr; Betäubungsmittel; Verschieden; Nicht geringen Menge; Gesamtmenge;

    Eine Änderung des Schuldspruchs im Sinne der obigen Ausführungen ist dem Senat nicht möglich, weil das Amtsgericht keine Feststellungen getroffen hat, welche Vorstellung sich der Angeklagte von der Qualität der eingeführten Betäubungsmittel gemacht hat (BGH StV 1983, 332 ; Körner BtMG 2. Aufl. § 30 RdNrn. 62, 63).
  • BGH, 14.09.1983 - 3 StR 285/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Anders als in dem in Strafverteidiger 1983, 332 abgedruckten, vom Senat entschiedenen Fall ergibt sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe auch, daß die Qualität des Heroins vom Vorsatz des Angeklagten umfaßt war.
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