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BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe - Versuchsbeginn - Vorbereitungshandlung - Unmittelbares Ansetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1989, 526
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51
Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern
Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
Die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 514 und 4 StR 117/76 vom 29. April 1976, in denen jeweils Raubversuch angenommen worden ist, stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen. - BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86
Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21 …
Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
Allerdings wird die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch nicht erst überschritten, wenn der Täter ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht, sondern schon dann, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, die mithin - aus der Sicht des Täters - das geschützte Rechtsgut in eine konkrete Gefahr bringen (BGH NStZ 1987, 20). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76
Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das …
Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
Die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs NJW 1952, 514 und 4 StR 117/76 vom 29. April 1976, in denen jeweils Raubversuch angenommen worden ist, stehen der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen. - BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/53
Auszug aus BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
Das wäre - auch nach den Vorstellungen der Angeklagten - hier erst der Fall gewesen, wenn und sobald sie nach ihren Beobachtungen angenommen hätten, der Geschäftsführer sei nunmehr im Begriff, den Innenhof tatsächlich zu betreten (vgl. BGH NJW 1954, 567; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1971, 362; 1973, 728).
- BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben
Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGHSt 30, 363, 364; 35, 6, 9; 40, 257, 269; BGH NJW 1980, 1759 f; NStZ 1983, 462; 1987, 20; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11). - BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13
Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn …
Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (…BGH aaO, S. 518; Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 7. April 1983 - 1 StR 207/83, NStZ 1983, 462; Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86, NStZ 1987, 20; Beschlüsse vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, StV 1989, 526; vom 15. Mai 1990 - 5 StR 152/90, NJW 1990, 2072, 2073). - BGH, 16.09.2015 - 2 StR 71/15
Raub
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung im Einzelfall sind u.a. die Dichte des Tatplans und der Grad der Rechtsgutgefährdung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; BGH NStZ 2002, 309).
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
In diesen Fällen bestand nämlich der wesentliche Unterschied darin, dass die Täter die Beute durch eine Gewalthandlung (BGHR StGB § 22 Ansetzen 11) an sich bringen wollten oder dies zumindest ins Kalkül gezogen hatten (BGH, Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 60/85), also die zusätzliche Schwelle des konkreten Ansetzens zur Gewaltausübung noch zu überwinden hatten. - BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen …
Bevor sich die Sozialarbeiterin oder eine später an ihrer Stelle angeforderte Person nicht dem Verlangen des Angeklagten folgend zu dessen Zelle begab, lag ein unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) zur Verwirklichung einer Geiselnahme, das ein unmittelbares Einmünden in die Tatbestandshandlung mit konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts erfordert, noch nicht vor (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 6, 11, 12). - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von …
Es bedurfte mithin keines neuen Willensimpulses bei einem der durch die Bandenabrede verbundenen Mittäter mehr, sondern die Angeklagten setzten mit der Weitergabe der Daten - was ihnen bewusst war - gleichsam einen automatisierten Ablauf in Gang, so dass auch unter dem Gesichtspunkt der konkreten nahen Rechtsgutsgefährdung (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, aaO; Beschluss vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, BGHR StGB § 22 Ansetzen 11; Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93, StV 1994, 240) die Annahme eines unmittelbaren Ansetzens geboten ist. - KG, 03.09.2012 - 121 Ss 157/12
Versuchsbeginn beim Diebstahl
Hierbei können etwa die Dichte des Tatplans oder der Grad der Rechtsgutsgefährdung, der aus Sicht des Täters durch die zu beurteilende Handlung bewirkt wird, für die Abgrenzung zwischen Vorbereitungs- und Versuchsstadium Bedeutung gewinnen (vgl. BGH NStZ 2002, 309; BGHR StGB § 22 Ansetzen 11). - BGH, 17.10.1989 - 1 StR 485/89
Voraussetzungen an eine Verabredung zur schweren räuberischen Erpressung
Hinsichtlich der (vorgreifliehen) Frage, ob die verabredete Tat sich noch im Vorbereitungsstadium befand oder schon zum Versuch gediehen war, weist der Senat einerseits auf BGH, Beschl. vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, andererseits auf BGH, Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 - hin.