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   BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90   

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https://dejure.org/1991,1455
BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90 (https://dejure.org/1991,1455)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1991 - 3 StR 354/90 (https://dejure.org/1991,1455)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90 (https://dejure.org/1991,1455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten - Wirksame Erteilung eienr Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme durch Überreden - Widerruflichkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
    Sie ist ebenso wie die Rechtsmittelrücknahme selbst grundsätzlich weder widerruflich noch anfechtbar (vgl. BGHSt 10, 245, 247; BGH GA 1969, 281; BGHR StPO § 302 I 1 Rechtsmittelverzicht 4).
  • BGH, 05.01.1983 - 3 StR 471/82

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen ausdrücklich ermächtigten Verteidiger

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
    Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Januar 1983 - 3 StR 471/82 - und vom 26. Juni 1984 - 1 StR 275/84; OLG Schleswig SchlHA 1972, 161; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 302 Rdn. 72; KMR-Paulus StPO 6. Aufl. § 302 Rdn. 38).
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 275/84

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger bei

    Auszug aus BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90
    Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Januar 1983 - 3 StR 471/82 - und vom 26. Juni 1984 - 1 StR 275/84; OLG Schleswig SchlHA 1972, 161; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 302 Rdn. 72; KMR-Paulus StPO 6. Aufl. § 302 Rdn. 38).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das

    Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.Nachw.).

    Für diese Ermächtigung ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben (vgl. BGH NJW 1952, 273; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6 und 8 sowie § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), so daß sie auch telefonisch erteilt werden kann.

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Dennoch kann auch sie im Interesse der Rechtssicherheit nicht wegen Irrtums angefochten werden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8; OLG Düsseldorf MDR 1996, 1060; Hanack in LR-StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 73; Frisch in SK-StPO § 302 Rdn. 74), jedenfalls dann nicht, wenn der Irrtum nicht auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung beruht.

    Willensmängel, insbesondere Irrtümer im Beweggrund, führen ohnehin nur dann zur Unwirksamkeit der Ermächtigung oder der Revisionsrücknahme, wenn sie auf einer unzulässigen Willensbeeinflussung beruhen (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 m.w.N.; BGH NStZ 2001, 104 sowie hierzu Kuckein in KK 5. Aufl. § 346 Rdn. 3).
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