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   BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82   

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BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,3810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unvollständig unterzeichneten Eröffnungsbeschlusses - Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses durch gesprächsweise Einigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    In der Hauptverhandlung ist ein Eröffnungsbeschluß nicht nachgeholt worden (BGHSt 29, 224).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    "Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer muß eingestellt werden, weil ihm ein wirksamer Eröffnungsbeschluß nicht zugrunde liegt (BGHSt 29, 351, 355).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Nach dem Inhalt der von dem Vorsitzenden abgegebenen dienstlichen Äußerung (Bd. II d.A. Bl. 8) kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein wirksamer Eröffnungsbeschluß nach Beratung der Strafkammer erlassen und lediglich unvollständig unterzeichnet worden ist (BGHSt 10, 278, 279).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Eine ordnungsmäßige Beschlußfassung läge auch dann nicht vor, wenn sich die Mitglieder der Kammer - wie dies der Vorsitzende in seiner Erklärung andeutet - nach Eingang der Anklage gesprächsweise über die Eröffnung des Hauptverfahrens einig geworden wären (BGH NStZ 1981, 448).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82
    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Denn allein die Erörterung der Beweislage beinhaltet noch nicht die Willensäußerung, die Eröffnung zu beschließen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82, StV 1983, 318).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein absolutes Verfahrenshindernis dar, das zur Verfahrenseinstellung führt (BGH StV 1983, 318; BGH, StV 2015, 740; SenE v. 21.01.2003 - Ss 456/02 - = VRS 104, 364 [365] = NStZ 2004, 281; SenE v. 26.09.2003 - Ss 388/03 - = NStZ-RR 2003, 49 [50]; SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 11.08.2009 - 81 Ss 35/09 - SenE v. 22.05.2012 - III-1 RVs 79/12 - SenE v. 29.06.2016 - III-1RVs 128/16 - SenE v. 25.09.2018 - III-1 RVs 191/18 -).
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

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  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82 - und vom 25. Februar 1983 - 3 StR 512/82 -).".
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   BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82   

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BGH, 25.03.1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,9666)
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BGH, Entscheidung vom 25. März 1983 - 3 StR 512/82 (https://dejure.org/1983,9666)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eröffnungsbeschluß - Unterzeichnung - Strafkammervorsitzender - Mündliche Einigung - Eröffnung des Hauptverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 318
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